Wie wird Biomasse-Erzeuger in EnEV-Nachweis berücksichtigt?
Ich möchte einen Nachweis für ein Einfamilienwohnhaus mit Pelletheizung führen? Gibt es in der aktuelle DINAbk. V 4701-10 schon Angaben für Biomasse-Erzeuger?
Ich habe gehört dort gibt es für Holz den Primärenergiefaktor 0,2. Aber wie genau geht der in den Nachweis nach EnEVAbk. ein?