Unterdschiedliche Wohnfläche bei übereinanderliegenden Wohnungen? n
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen
Unterdschiedliche Wohnfläche bei übereinanderliegenden Wohnungen? n
Hallo,
ich wohne in einem 6-geschossigen Haus im Erdgeschoss. Die Wohnungen über mir haben den gleichen Grundriss. Wieso nimmt die Wohnfläche der Wohnungen bis in den obersten Stock kontinuierlich zu? Die Wohnung ganz oben hat z.B. ca. 3 m² mehr Fläche, im 2. Stock ca. 1,8 m² mehr Fläche. Werden die Wände nach oben immer dünner?
ich wohne in einem 6-geschossigen Haus im Erdgeschoss. Die Wohnungen über mir haben den gleichen Grundriss. Wieso nimmt die Wohnfläche der Wohnungen bis in den obersten Stock kontinuierlich zu? Die Wohnung ganz oben hat z.B. ca. 3 m² mehr Fläche, im 2. Stock ca. 1,8 m² mehr Fläche. Werden die Wände nach oben immer dünner?
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möglich,
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Altbau?
Ist Baujahr 1977 ein Altbau? -
NA EIN Neubau ist es JEDENFALLS NICHT!
Was soll die Gegenfrage. Konkretisieren Sie ihre ursprüngliche Frage, wozu brauchen Sie die Info und was ist Anlass des Problems? Sonst erhalten Sie nur eine einzige Antwort, die ihnen vermutlich wenig weiterhilft: Auf dem Bau ist alles möglich! -
Möglich ist zum Beispiel,
dass 1977 mit KSL-Mauerwerk gemauert wurde. Zugunsten des Wärmeschutzes wurden weniger druckfeste (leichte) Kalksand-Hochlochsteine verwendet, um die Drucklasten der Obergeschosse aufzunehmen und sicher ins Erdreich zu leiten mussten die Wände deshalb nach unten dicker werden - denkbar ist es. Gleiches Prinzip wie im gründerzeitlichen Ziegelbau! -
Hintergrund
Hintergrund ist die Frage der genauen Wohnfläche. Ursprünglich wollte ich wissen, ob meine Terrasse flächenmäßig genauso angerechnet wird wie die Balkons über mir. Sollte das der Fall sein, hätte ich mit der gleichen Fläche gerechnet. Zu meinem Erstaunen haben jedoch die Wohnungen über mir bis zu 3 Quadratmeter mehr, was für Verwirrung gesorgt hat.
Grüße in meine alte Heimat! -
II. BV für alte Verträge
und WFlVO für neue Verträge, da bzw. in den zugehoörigen Rechtskommentaren steht drin, wann eine Terrasse bzw. ein Balkon zu wieviel % angerechnet wird. Er muss rühig und sonnig sein, um überhaupt angerechnet zu werden. Fluglärm, Nordseite oder Balkon zur Hauptstraße = 0 % anrechenbar -
Anrechnung
Es ist definitiv so, dass die Anrechnung nach der alten Verordnung mit Faktor 0,5 erfolgt. Meine Terrasse (3,5*3,0 m) ist aber größer als die Balkons (3,5*1,5 m) darüber, aber nur, weil hier alle Mieter (wie auch mein Vormieter) die selbst vergrößert hat. Das ursprüngliche Maß kenne ich nicht. Ich habe die Wohnung aber so übernommen und die Grundfläche im Vertrag ist nicht geändert worden.
Kurz noch zu den KSL-Steinen: wird sowas nur bei Innenwänden verwendet, oder auch bei Außenwänden. Wenn ja hat da nicht wärmetechnische Nachteile?
Sorry, bin kein Bau-Ing. sondern Masch. -bau-Ing.! -
klar hat das Nachteile
KSL- ist lausig, was die Wärmedämmung betrifft, aber damals war es erlaubt, so wie in den 60 ern gern Betonhohlblocksteine verbaut wurden, die ebenfalls eine dämmtechnische Katastrophe sind. Mit den Folgen haben wir noch heute zu kämpfen - Schimmelpilz in Wohnräumen in energetisch bisher unsanierte Nachkriegsbauten. -
Schimmel
Schimmel kann ich auch bieten. Habe seit über 3 Jahren deshalb die Miete gekürzt. Vor kurzem war der Gutachter da. An der freistehenden Hausecke (Westwand) habe ich bei -12 Grad Außentemperatur und 18 Grad Raumtemperatur unten in der Ecke 6,5 Grad gemessen. Kein Wunder das es schimmelt, wenn die Wand 5 Gard kälter als das Fenster ist. Bin gespannt, wie das Gutachten aussehen wird und was mein Vermieter dann so vor hat!?
Hatte ich das jetzt richtig verstanden, dass auch die Außenwände nach oben dünner werden? Bei mir sind die Innenwände laut Bauzeichnung 24 cm dick (außen mit Klinker 37,5), aber da fehlt wohl noch der Putz, denn messen tue ich 28 cm.