Pfütze auf Flachdach
BAU-Forum: Dach

Pfütze auf Flachdach

Hallo,
wir haben ein Flachdach erneuern lassen, welches teilweise begrünt und teilweise als Terrasse genutzt werden soll.
Die oberste Dachbahn ist Bauder Plant E.
Problem: Der Wasserablauf ist nicht am tiefsten Punkt, es steht eine große 1 bis 2 cm große Pfütze ausgerechnet auf dem künftigen Terrassenteil.
Frage: Kann es dadurch irgendwelche Schäden an den Dachbahnen geben? Ich denke hier besonders an die kältere Jahreszeit, wenn das Wasser gefriert.
Ist das ein Mangel der einer Abnahme entegegensteht oder sollte die Abnahme unter Vorbehalt erfolgen?
Vielen Dank
Frank
  • Name:
  • Frank
  1. Sie haben ...

    Sie haben das Dach erneuern lassen. Was genau? Das ganze Dach, oder nur die "Abdichtung"? Vermutlich nur letzteres. Ansonsten hätten man evtl. ein komplett neuen Aufbau machen müssen, inkl. Ablauf und allem. Wie beauftragt? "Mach ma" oder detailliert geplant? Is natürlich auch eine Kostenfrage. Aber was sollte der Dachdecker sonst anderes machen, kann ja nicht das ganze Dach abreißen, was wahrscheinlich notwendig gewesen wäre ...
  2. Wir haben

    das Dach komplett abgerissen und dann erneuern lassen und bezahlen dafür eine 5-stellige Summe.
    Es gibt einen detaillierten Vertrag, wo aber nicht drin steht, dass der Abfluss am tiefsten Punkt zu sein hat  -  so was darf man doch aber als "Stand der Technik" voraussetzen?
    Das Dach ist jetzt Stahlbeton mit Gefällebeton drauf und dann 2 verschweißte Lagen Dachbahn.
  3. Wer hat ...

    Wer hat den Beton gemacht? Wer hat den Ablauf eingebaut? Wer hat, ach nee, den Dachdecker hatten wir ja schon. Wer hat die Pläne gemacht, wer hat Details vorgegeben?
  4. Antworten

    Die Baufirma hat sämtliche beauftragten Arbeiten ausgeführt.
    Zeichnungen gibt es keine (bis auf die Statik), Details wurden mündlich abgesprochen. Es war vereinbart, dass keine Pfützen auf dem Dach entstehen sollen.
    Frage:
    könnte man ohne Schaden auf der Dachbahn "Bauder Plant E" Estrich aufbringen und darauf dann Fließen? Dann wäre das Problem gelöst  -  es stände kein Wasser mehr auf dem Terrassenteil, weil das dann ja höher liegen würde.
  5. Antworten

    Die Baufirma hat sämtliche beauftragten Arbeiten ausgeführt.
    Zeichnungen gibt es keine (bis auf die Statik), Details wurden mündlich abgesprochen. Es war vereinbart, dass keine Pfützen auf dem Dach entstehen sollen.
    Frage:
    könnte man ohne Schaden auf der Dachbahn "Bauder Plant E" Estrich aufbringen und darauf dann Fließen? Dann wäre das Problem gelöst  -  es stände kein Wasser mehr auf dem Terrassenteil, weil das dann ja höher liegen würde.
  6. Die hier angedachte Instandsetzung

    ist leider falsch ... auch die Argumente
    Weder die Fliesen noch der Belag sind dicht. Wasser kommt durch und sammelt sich auf der Abdichtung. deshalb braucht es eine Dränmatte. Diese muss so hoch sein, das Wasser in den Pfützen den Estrich nicht erreicht.
    Übrigens eine völlig pfützenfreie Erstellung einer Flachdachabdichtung mit Bitumenbahnen braucht alleine wegen der Nähte ein dermaßen steiles Gefälle (ca. 5 %) das eine Nutzung und Belagserbringung schwer möglich wird.
    Auch nicht vergessen das manchmal 3 Bahnen übereinander liegen was schon Buckel von 1 cm zur Folge haben kann, welche den Bahnen aber nichts ausmachen. Was soll als Belag drauf?
  7. Ergänzend

    wie begrünt? Intensiv? Extensiv? Anstaubewässert? Wie soll der Anschluss an die Terrasse erstellt werden? Abläufe usw. usw
  8. Leider ...

    Leider habe ich auf die ursprüngliche Frage noch keine Antwort erhalten:
    Kann es durch stehendes Wasser irgendwelche Schäden an den Dachbahnen geben? Ich denke hier besonders an die kältere Jahreszeit, wenn das Wasser gefriert.
    Ergänzende Antworten auf die Fragen von Herrn Bachmann:
    Momentan liegen auf dem künftigen Terrassenteil nur Bautenschutzmatten, die nach Regen aber teilweise im Wasser versinken.
    Wir favorisieren Terrassenplatten auf einem Legesystem, damit drunter das Wasser gut ablaufen kann. Ich könnte mir vorstellen, dass das Verlegen in Kies oder Split die Platten verwerfen könnte, wenn im Winter Wasser drin steht und alles gefriert, oder sind diese Befürchtungen unbegründet?
    Habe mir auch schon sagen lassen, dass sich unter hohl liegenden Terrassenplatten auch gerne Laub ansammelt und dann mit Feuchtigkeit ein schöner Moder draus werden könnte.
    Der begrünte Teil wird extensiv genutzt, wir favorisieren einen etwas fließenden Übergang mit ein paar Steinchen als Abgrenzung zum Terrassenteil.
  9. Der Plant  -  E ist es egal!

    Oiso Frank,
    Fachliche Einschätzung:
    der Plant-E ist es vollkommen egel ob auf ihr ein wenig
    Wasser stehen bleibt oder nicht. Rein rechnerisch gesehen gibt es lediglich eine Beeinträchtigung bei direkter UV-Einstrahlung.
    Im Falle eines Plattenbelages der fachgerecht mit einem Gefälle
    von rd. 2 % ausgeführt werden sollte ist weder eine Beeinträchtigung der Plant-E noch des Plattenbelages in Bezug auf
    die Pfützenbildung zu erwarten auch nicht im Winter.
    Von einem Plattenbelag auf Stelzlagern ohne Veränderung des
    Untergrundes muss abgeraten werden. Ansammlung von Mikroorganismen in Verbindung mit erhöhter Geruchsintensivierung
    sind dann zu erwarten.
    Rechtliche Einschätzung:
    Wie es selbst schon richtig aufgeführt haben ist allein durch
    die Beauftragung des DD mit einem detaillierten Vertrag
    nicht der Stand der Technik vereinbart jedoch die allgmein
    anerkannten Regeln der Technik die für den DD verbindlich sind.
    In diesem Fall sind das die Flachdachrichtlinien bzw. könnte auch die DINAbk. 18195 als Vertragsbestandteil mit einbezogen worden sein. Fakt ist, dass bei einer Dachinstandsetzung mit Abbau
    des Unterbaues es nicht darauf ankommt wer hier irgendwann mal
    was geplant hat. Hier steht der DD voll und ganz in der Planungs- und Ausführungshaftung (Planungshaftung, Ausführungshaftung). Die a.a.R.d.T. sehen mal ein Gefälle vor
    von mind. 2 % vor und wenn hier nicht außerordentlich im Vorfeld
    vereinbart wurde, dass dieses Gefälle nicht eingehalten wird liegt hier eine Leistung vor die beanstandet werden kann. Es hilft auch nichts mehr im nachhinein darauf zu beharren, dass unter Verwendung von bestimmen Schweißbahnqualitäten die Unterschreitung der 2 % Neigung ausgeglichen werden können. Vertragsrechtlich gelten hier ohne besondere Vereinbarungen die
    allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) als vereinbarte Leistung.
    Oiso Frank ich hoffe, dass die Frage nunmehr ausreichend
    beantwortet wurde.
    Viele Grüße aus Oberbayern
    PS:
    Bitte liebe pseudo Profis aus der EDV-Ecke und so lasst mich in Ruhe  -  oder ist man z.B. automatisch EDV-Profi weil man einen
    PC-bedient. Der Profibau hat soviel Facetten, Regelwerke
    auch in Bezug auf die europäschiche Harmonisierung das es selbst
    für einen "Bauprofi" nicht leicht ist den Überblick zu behalten.
    Nervig wird es, wenn man einem Laien für die dieses Forum geschaffen wurde eine Frage beantwortet und sich dann eben nicht von dem Fragestellung um Stellungnahme gebeten wird  -  nein von
    irgendwelchen Pseudos die meinen selbst im Detail unter Einbezug der gesamten vertragsrechtlichen und bauspysikalischen Parameter
    mitreden zu können. Sorry leider muss ich immer wieder diese
    Erfahrung machen und vergeude dadurch die Zeit die ich lieber
    den fragestellenden Baulaien zur Verfügung stellen möchte.
  10. Bitte berückschtigen

    das die Flachdachrichtlinie kein Gefälle vorschreiben
  11. Natürlich schreiben die Flachdachrichtlininen ein Gefälle vor!

    Sehr geehrter Herr Baumann,
    bitte genau lesen. Die FDR schreiben ein Gefälle von mind.
    2 % vor für die Abdichtung vor. Richtig ist das in den FDR nicht's von Gefälle für den Plattenbelag aufgeführt ist  -  hier steht ledglich, dass das Wasser sicher zum Ablauf geführt werden
    muss z.B. in Planen und Ausführen von Balkonen und Terrassen als flankierdes Regelwerk wird hier auf ein Gefälle hingewiesen. Selbst in Ihren Normen z.B. in den ZDBAbk. steht, dass eine Gefälle von mit. 1,5 % empfohlen wird. Diese ist jetzt wiederum der typische Fall der mir so auf den Sekel geht, dass ich bald keine Lust mehr habe jemanden zu helfen. Was meinen Sie hat jetzt Ihr
    Einwand gebracht der vollkommen an der kausalen
    Fragestellung abweicht und keinen Falls dem fragestellenden eine Hilfestellung sein kann. Diese Forum läuft unter
    dem Tenor "Expertenhilfe" und diese Expertenhilfe wurde dem fragestellenden von mir gegeben. Waren Sie vielleicht auf der letzten Sachverständigentagung der ö.b.u.v.SV in Mayen wo von Prof. Oswald gerade diese Problematik im Expertenkreis besprochen wurden. Wenn ja, haben Sie das Wesentliche nicht verstanden.
    Gruß aus Oberbayern
  12. Flachdach

    Hi Frank, Sie schreiben von Gefällebeton und darauf 2 Lagen Bitumenschweißbahnen.
    Liegt Wohnraum unterhalb des Flachdaches, warum ist keine Wärmedämmung vorgesehen?
    Wenn die Schweißbahnen lediglich auf dem Gefällebeton aufgebracht sind, kann der Dachdecker den Ablaufgully nicht tiefer setzen oder aber er fängt an, an dem Beton rumzupickeln. Eigentlich hätte der Betonbauer den Gully schon einsetzen müssen.
    Den Beitrag von Herrn Bachmann können Sie in die Tonne kloppen, hier schließe ich mich mal Herrn Schäfer an.
  13. Vollbremsung, Herr Schäfer ...

    Der Fragesteller schreibt etwas von Gefälle! Also nichts reininterpretieren, was nicht da ist  -  oder eben doch!
    Auch 2 % reichen bei bit Abdichtungen nicht mal ansatzweise, um Pfützen zu vermeiden. Mehr hätten SIE nicht schreiben brauchen.

    Und die FDR schreibt kein Gefälle vor. Robert hat Recht. Auch die FDR erlauben eine gefällelose Abdichtung.
    Allerdings unter bestimmmten Bedingungen, zu denen die besondere Vereinbarung gehört.

    Also nicht so laut schimpfen.

    Ach ja  -  Pfützen auf Terrassenabdichtungen, die stinken sind doch wohl eher die Ausnahme und wenn, dann meist auf andere Ursachen zurückzuführen als nur die Pfütze alleine.
    Sonst müsste es ja auf den Flachdächern der 70er bestialisch stinken!
    Hier übertreiben Sie heftig.

  14. In meine Fachregeln FDR 4.6.1.1 wird schon immer ein Gefälle vorgeschrieben!

    Oiso Herr Dühlmeyer,
    nochmal zum Mitschreiben:
    FDR Ausgabe Sep. 01 mit Änderung Sep. 03
    Unterpunkt. 4.6.1.1 Abdichtunslagen unter 2 % sind
    Sonderkonstruktionen und müssen vereinbart werden. Vor
    der Ausführung siehe eigener Beitrag Nr.9.  -  Ihr Hinweis
    war somit vollkommen überflüssig.
    Der Vorwurf das ich die 2 % heininterpretiert habe ist unzutreffend. Der Fragesteller (Frank) ist in seinem ergänzenden
    Beitrag davon ausgegangen das der eine Leistung nach dem
    Stand der Technik erhält (Richtigstellung a.r.d.T. siehe eigener
    Beitrag Nr. 9). Diese a.a.R.d.T. sehen nun mal ein Gefälle vor.
    Sie haben Flachdächer der 70er mit ins Spiel gebracht. Frage
    was haben Flächdächer mit einer Terrasse gemeinsam auf der ich
    Sonntag's meinen Kaffee trinke.
    Gott sei Dank kommen Sie als feier Sachverständiger nicht
    in die Lage vor Gericht eine Aussage darüber treffen zu müssen,
    ob eine Terrasse auf der die Schutzmatte schwimmt nun den a.a.R.d.T. entspricht oder nicht. Gott sei Dank ist dieses den ö.b.u.v.
    SV vorbehalten die sich einer besonderen Sachkundpüfung unterziehen mussten um derartige Problemstellungen interdisziplinär beurteilen zu können.
    gez. Jürgen Schäfer
  15. Leider ...

    muss ich mich bei Gericht als "freier" Sachverständiger immer wieder mit Sachverständigen Ihrer Denkungsart befassen. Und bisher habe ich letztendlich mit meiner Ansicht, wenn sie denn von der des "öbuv" abwich, noch immer obsiegt ;-).
    Und wenn es um interdisziplänres Denken geht, sind doch wohl eher die Architekten als die Zimmerer und DD gemeint, nicht wahr ;-).
    Ach ja  -  noch zur Ergänzung und als Antwort auf Ihre arrogante Art.
    Ich habe alle Unterlagen zur öbuvAbk.-Prüfung hier liegen. Ich hatte nur bisher noch nicht die Zeit, dass alles bei der AK durchzusprechen und den Antrag zu stellen. Könnte aber diese Herbst gut und gerne passieren.
    Was Antworten Sie mir dann?

    Zum Fachlichen
    Lesen Sie mal den ersten Ergänzungsbeitrag des Fragestellers, Da steht Stahlbeton mit Gefällebeton. Nix weiter. Aber Sie müssen gleich das große Fass aufmachen und von mindestens 2 % reden und davon, dass alles Murks sei usw. usw.
    Mag sein, dass Sie was anderes gemeint haben. Aber vor lauter Motzen auf irgendwelche ITler (die hier gar nicht geschrieben hatten) haben Sie weit über ein mögliches Ziel hinaus Geschossen.
    Sie tun so, als sei ein 0 ° Dach absolut unzulässig.
    Das ist es aber nicht. Und mehr haben Robert und ich nicht geschrieben.
    Und da können Sie mich noch so lange in Ihren Beiträgen verunglimpfen wollen  -  das ändert nichts dran.

  16. Na Na NA

    mal die Schärfe raus ...
    in den zitierten Fachregeln steht "soll" und Sonderbauteil, soweit, so gut ...
    Keiner weiß was vereinbart wurde, Verletzung von Hinweispflichten o.ä. sind Rechtsfragen hierzu würde ich mich in der Beweisfrage nicht unbedingt oder nur nach Rücksprachge äußern wollen.
    Ach und wir haben noch nicht mal geklärt ob es ein Flachdach oder eine Abdichtung nach Teil 5 der 18195 vorliegt?
    Ebenso wenig die Rahmenbedingungen. Wer behauptet das ein Flachdach auch mit 2 % Gefälle völlig Pfützenfrei sein muss hat vergessen das die Nahtführungen das nicht zulassen.
    Hier geht es ganz einfach darum ob eine andere Vorgehensweise für den Fragesteller unter den Randbedingungen zielführend ist.
    Eine der Problematiken für den Folgeaufbau habe ich geschildert (Kontakt der Lastverteilungsschicht / Estrich zur Pfütze)
  17. Beitrag

    Nr. 8 von mir ist und bleibt richtig
  18. Allgemeins zur SV-Praxis

    Oiso,
    grundsätzlich geht es an der Sache vorbei wenn von der kausalen
    Fragestellung Dinge interpretiert werden nicht relvant sind.
    Wie z.B. ich würde so tun das ein 0 Grad Dach absolut unzulässig
    ich habe ein Fass aufgemacht etc., ich behaupten würde eine 2 % Grad Dach ist vollommen Pfützenfrei. Wenn Sie meinen Beitrag
    richtig lesen haben ich sogar eine Lösungsvorschlag unterbreitet
    in Form eines 0 Grad Daches. Ich habe nichts gegen ein 0 Grad
    oder meinen Sie ich würde die gesamte DINAbk. 18195/5 auf den Kopf
    stellen wollen.
    Praxis: Zur Zeit bearbeite ich in München genau so einen Fall -
    hier stehen 2 cm Wasser. Grundkonstruktion: Einschaliger FD-Aufbau mit zwei Lagen Bitumenabdichtung. Zur Entscheidungs-Findung im Baurecht taucht die Einhaltung der a.a.R.d.T. erst
    an dritter Stelle auf. Primär und Sekundär steht hier das geschuldete Bausoll sowie die Funktionstüchtigkeit des Werkes
    im Vordergrund. Mir ist es natürlich klar, dass es durch Lagenversatz zwangsläufig zu Pfützenbildungen kommt aber 2 cm
    sind auf einer Terrasse die lediglich mit einem Holzrost abdeckt
    wird zu viel. Wie bereits beschrieben brauche ich gar nicht das
    technische Regelwerk zitieren. Unter Zugrundlegung des BGBAbk. § 633 bzw. VOBAbk. gleichlautend bewerte ich diese Gegebenheit vor Ort als
    Sachmangel.
    Begründung: Die Funktionstüchtigkeit des ausgeführten Werkes ist
    nicht gegeben. Ein Anstau von Niederschalgsfeuchte bis zu 2 cm
    kann nicht akzeptiert werden, da die Belastung durch Steckmücken
    (Stanzen), Geruchsbelastung etc. ungleich Höher ist als bei einer
    Terrasse, bei der die Niederschlagsfeuchte im Gefälle zum Ablauf
    geführt wird.
    Abschließend noch einen Erfahrungswert zum Ausgleich der
    Dachneigung durch Verwendung hochwertiger Trägereinlagen etc.
    wie bereits in meinem 1. Beitrag beschrieben muss dieses
    grundlegend auf die aktuelle Rechtsprechung vor Ausführung
    der Werkleistung fixiert werden.
    Allgemeines zu den ö.b.u.v.SV: Momentan befinde ich mich in der dritten Periode. Eins lernt man dabei, Objetivität kann nicht
    durch subjetive Meinungsfindung ausgeglichen werden. Wichtig ist auch zu lernen, nicht immer auf sein Recht zu beharren  -  man
    weiß nie wie es ein Dritter sieht z.B. der Richter oder ein
    Richtergremium. Kein Mensch kann immer Recht haben, dass ist
    einfach so eine Lebenserfahrung.
    Viele Grüße aus Oberbayern.
  19. Mhm

    Sehe ich anders ...
    Der AN schuldet 3 Dinge 1. Den Erfolg 2. Dabei die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik! Das Wort allgemein findet schon lange keine Verwendung mehr denn es interessiert die Fachwelt nicht ob die Allgemeinheit eine Regel anerkennt oder nicht! Ich empfehle hierzu Werner/Pastor "Der Bauprozess" selbst die VOBAbk. beschreibt seit Jahren nur noch die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)
    3. Die Üblichkeit einer Ausführung im Vergleich zu zeitgleich erstellten Ausführungen.
    Ich werde mir weder Anmaßen etwas als Mangel zu deklarieren, da es sich hierbei um einen juristischen Begriff geht und dessen Wertung als solches einem Juristen obliegt.
    Mein Beitrag oben war bezogen auf den "Instandsetzungsvorschlag mittels eines Fliesenbelages auf einer Lastverteilungsschicht, da diese Konstruktion nach Annahme des Fragestellers als "Wasserdicht" vermutet wurde.
    Wenn man dem Fragesteller helfen möchte, dann nur (wie sie treffend beschrieben haben) unter Berücksichtigung der Folge- und flankierenden Gewerke.
    Hier wäre das Problem 1. Es müsste eine 2. Entwässerungsebene geschaffen werden durch einen doppelstöckigen Einlauf, welcher die Dränschicht entwässert. Eine Verbundabdichtung gem. ZDBAbk. Merkblatt auf dem Estrich ist bei Abdichtung über Wohnräumen nämlich nicht zulässig.
    Estrich entsprechend DINAbk. 18560 (Ist dies hier noch Möglich? Schichtdickenschwankungen? Aufbauhöhe? Hierbei ist ein Kontakt der Lastverteilungsschicht mit stehendem Wasser nämlich schlicht und ergreifend falsch)
    Für eine Bewertung der hier gemachten Ausführungen fehlt es nämlich schlicht und ergreifend an genaueren Angaben. Diese habe ich ganz zu Beginn hinterfragt.
    Wer hier was geschuldet hat, hat Ralf hier richtig hinterfragt, nämlich 1. den entsprechenden ausreichenden gefällegebenden Untergrund.
  20. Ist das so schwer zu verstehen?

    Oiso,
    hier geht es doch nicht um Verbundestriche oder sonst was.
    Nein ganz schlicht und ergreifend um aufgesteltze Terrassenplatten unter denen das stehende Wasser vor sich hin dümpelt. Möchten Sie diese Terrasse bei sich zu Hause haben?
    gez. J.S.
  21. Ist ganz einfach

    wenn man Beitrag 4 liest ... Darum ging es zuallererst alles spätere ist und war weder hilfreich noch zielführend
    Damit soll es auch gut sein denn der Fragesteller hat wahrscheinlich auch keine Lust mehr das zu verfolgen ...
  22. Glaube das es langt!

    Oiso,
    nichts anderes habe ich in meinem ersten Beitrag zum Ausdruck
    gebracht.
    gez. J.S.
  23. Oiso

    das war ja ein amüsanter Streit, und ich habe einiges gelernt, z.B. beim nächsten BVAbk. auf den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) zu bestehen. Hier war es so, dass mir die 2 % "durch Selbststudium" bekannt waren, der AN aber meinte, 0,5 % reichen, und ich in etwa gesagt habe "na wenn Sie das ohne Pfützen hinbekommen soll es mir recht sein". Im Vertrag stehen dann 0,5 %, aber dummerweise nichts von pfützenfrei. Ich hätte also im Streitfall wohl schlechte Karten.
    Es handelt sich übrigens um ein Garagendach.
    Vielen Dank sagt Frank
  24. Ohh

    hatte ich nicht schon auf Seite 2 Beitrag 5 gesagt das "keiner weiß was vereinbart wurde"
    und siehe da ... oftmals kommt alles anders
  25. Nein  -  ich sach ...

    jetzt nix.
    Nein
    Nein
    Nein
    NEIN.
    ;-)
    Obwohl es schon schwer fällt >:-)
  26. oh man (n)

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    nur zur reinen Klarstellung:
    Modale Hilfsverben sollen, soll = Durch Verabredung oder Vereinbarung freiwillig übernommene Verpflichtung, von der nur in begründeten Fällen abgewichen werden darf = bedingte Forderung, die unbedingt vertraglich geregelt werden muss.
    Je nach Belag kann es auch bei geringen Pfützenbildungen auf der Abdichtung zu Verfärbungen im Belag kommen. Das giblt sowohl für Platten, bedingt für Fliesen, sicher aber für Natursteinbeläge. Hierzu gibt es beim Verband der Natursteinhanseln eine Ausarbeitung eines Arbeitskreises.

    Herr Schäfer, ich selber habe jahrelang in einer Terrassenwohnung leben dürfen. Die Terrasse hatte eine Fläche von ca. 35 m². Die Beplattung ist aufgeständert. Das Kontergefälle beträgt bis zu 2,5 cm.
    Erfahrung:

    • Keine Stechmücken,
    • Kein Gestank. Entweder trocknet das so schnell aus, bevor es modrig wird, oder es wird ständig ausgetauscht.

    Rein rechtlich betrachtet ist der Dachdecker zwar in der Planungshaftung für sein Gewerk, welches den Aufbau oberhalb des Gefälleestrichs beinhaltet, das hat aber nichts mit der hier ausschließlich verletzten Sorgfaltspflicht der Prüfung der Vorgewerke zu tun. Haftungstechnisch ist das ein rieeeesen Unterschied.
    Zum Problem selber:
    Die Bitumenbahn kann das üblicherweise vertragen. Allenfalls der mud-curling-Effekt KÖNNTE auftreten, wenn die Oberlage ungeschützt in der Sonne herumliegt.
    Von Estrich würde ich nach den langen negativen Erfahrungen abraten, da hilft auch die Drainmatte nur bedingt, der Frost geht auch in die Fugen.
    Beachten Sie, wenn Sie die Platten in ein Splittbett oder Perlkiesbett verlegen (bin ich auch kein Freund von, dann vermischt sich das Substrat der extensiven Begrünung irgendwann mit dem Splitt oder Kies, die Platten sacken an den Randbereichen ab.
    Bei Holzbelägen sollten Sie die in der Art gestallten, dass die Tragehölzer nicht dauernd im Wasser liegen, sondern die Möglichkeit haben, wieder auszutrocknen.
    Fazit: in diesem Fall (wg. der Vereinbarung) geht nicht gibt es nicht, kann ich nicht ist ein Zeichen von Faulheit.
    Kühe gehören auf die Weide oder in den Stall, der im Dorf steht, aber nicht auf die Garagendachterrasse :)
    Grüße
    Stefan Ibold

  27. Was soll das?

    Oiso Herr Ibold,
    selbstverständlich steht es Ihnen frei entgegen den einschlägigen gültigen Regelwerken Terrassen ohne Gefälle auszuführen oder zu planen. Nach mehr als 34 Jahren Berufserfahrung davon 12 Jahre als ö.b.u.v.SV unter anderen auch
    im Dachdeckerhandwerk werde ich weiterhin 2 cm stehende Wasser
    auf einer Terrasse, Loggia, Balkon mit aufgeständerten Belag
    nicht akzeptieren. Da Sie mit Ihrem Beitrag keine neunen Erkenntnisse gebracht haben verstehe ich langsam den Sinn an diesem Forum nicht mehr. Da ich lediglich versucht habe
    die kausale Fragestellung zu beantworten wurden Diskussionspunkte eingbracht die in keinem direkten Zusammenhang
    diese Frage standen. Für mich wäre es interessant zu erfahren,
    wo und an welcher Stelle ich eine Antwort gegeben haben soll, die
    nicht Regelkonform war. Bitte keine subjektiven Erfahrungen etc.
    nein ganz einfach unter Einbzug der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) Nur so zur Info:
    Dieses Jahr habe ich bereits 2 Rechtsseminare besucht, an 5 Tagen
    fachliche Veranstaltungen im Sinn der SV-Fortbildung sowie bin ich Mitglied im Arbeitskreis Steildach der ö.b.u.v.SV im LVS-
    Bayern.
    Viele Grüße aus Oberbayern
  28. Herr schäfer

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    warum reagieren Sie so gereizt? Ich habe nicht behauptet, Sie hätten nicht regelkonform geantwortet.
    Da Sie offenbar ein engagierter SV sind, der zudem sehr viele Seminare und Fortbildungen besucht, werden Sie es sicherlich genauso gut wissen, dass der SV selbstverständlich Erfahrungswerte in der Beurteilung von Sachverhalten oder ggfs. notwendigen Sanierungen einbringen kann/darf/sollte. Nichts anderes habe ich mit der Erfahrung, die ich gemacht habe, getan.
    Selbstverständlich stehe ich auch dafür, regelkonform zu planen und auszuführen bzw. ausführen zu lassen.
    Da hier in der Planung und offenbar auch in der Ausführung einiges schief gelaufen zu sein scheint, sollte man nunmehr überlegen, welche Möglichkeiten sich für wen bilden und/oder realisieren lassen. Dass die hier erstellte Leistung der Vermutung nach nicht fachgerecht ist (selber habe ich weder die 2 cm Wasserstand gemessen noch sonst in irgendeiner Form eine Inaugenscheinnahme vornehmen können), ist unstreitig.
    Meine Reputationen sind bekannt.
    Grüße
    Stefan Ibold
  29. Herr Ibold

    Oiso Herr Ibold,
    emotionslos stimme ich Ihre Aussage voll und ganz zu. Wie Sie
    sicher selber wissen haben wir alle unsere lieben Zeitnöte.
    Ab- und Zu drehe ich mich zur Seite und schau mal ins
    Bau-Forum. Gern nehme ich mir diese Zeit (von meiner
    in der Regel gut bezahlten S.V. Tätigkeit) um
    einen hilfesuchenden Laien eine fachliche replizierbare Antwort zu geben. Natürlich ist mir klar, dass es verschiedene Ansichten
    gibt aber es nervt wirklich, da wird eine Haarspalterrei auf
    einem Niveau geführt, die keinen Laien mehr weiterhilt. Anderseits bleiben zig Fragen unbehandelt. Oftmals herrscht im
    Forum Ruhe. Wird eine Frage fachmännisch und dazu gehört
    aus meiner Sicht auch ein Einbezug des technsichen Regelwerkes unter Berücksichtigung der rechtlichen Paramerter beantwortete werden alle möglichen Leute wach und stürzen sich auf diese Antwort. Für mich macht das keinen Sinn. Wenn jemand was weiß wäre es doch zum Wohl der Allgemeinheit vernünftiger eine neue Frage zu behandeln.
    Mit freundlichen kollegialen Grüßen aus Oberbayern
    gez. Jürgen Schäfer (ab 22.08.08  -  vierzehntägig im Urlaub)

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