Überlappung Unterspannbahn: Klebe klebt nicht
BAU-Forum: Dach
Überlappung Unterspannbahn: Klebe klebt nicht
Hallo liebe Experten
wir haben 2007 im Selbstbau unser Dach neu eingedeckt und dafür eine Unterspannbahn (USB) der Fa. E****** verwendet. Diese haben wir überlappend stramm verlegt und die auf der USB vorhandenen Klebestreifen genutzt. Beim jetzigen Innenausbau fällt auf, dass diese Klebe überhaupt nicht mehr hält. Alle überlappten Stöße sind sozusagen "offen", d.h. sie liegen lose aufeinander.
Frage 1: Müssen wir vor der Einbringung der Mineralwolle alle Stöße verkleben oder reicht eine Überlappung von 30-40 cm? Ist doch nur für den unwahrscheinlichen Fall dass Wind Wasser/Schnee hochdrückt?
Frage 2: Wir haben den Hersteller bzw. Baufachhandel gefragt, ob sie eine Kiste Siga raustun. Laut Hersteller kommt das "nicht-kleben" von "nichtsachgemäßer" Verwendung (haha). Außerdem wollen sie keine Gewährleistung übernehmen, da es schon zu lange her sei. Welche Gewährleistungsdauer gibt es bei dieser Art von Baumaterialien? Da dies kein Jura-Forum ist, muss das keine rechtsverbindliche Auskunft sein (Land S-H).
Besten Dank
Heinrich
wir haben 2007 im Selbstbau unser Dach neu eingedeckt und dafür eine Unterspannbahn (USB) der Fa. E****** verwendet. Diese haben wir überlappend stramm verlegt und die auf der USB vorhandenen Klebestreifen genutzt. Beim jetzigen Innenausbau fällt auf, dass diese Klebe überhaupt nicht mehr hält. Alle überlappten Stöße sind sozusagen "offen", d.h. sie liegen lose aufeinander.
Frage 1: Müssen wir vor der Einbringung der Mineralwolle alle Stöße verkleben oder reicht eine Überlappung von 30-40 cm? Ist doch nur für den unwahrscheinlichen Fall dass Wind Wasser/Schnee hochdrückt?
Frage 2: Wir haben den Hersteller bzw. Baufachhandel gefragt, ob sie eine Kiste Siga raustun. Laut Hersteller kommt das "nicht-kleben" von "nichtsachgemäßer" Verwendung (haha). Außerdem wollen sie keine Gewährleistung übernehmen, da es schon zu lange her sei. Welche Gewährleistungsdauer gibt es bei dieser Art von Baumaterialien? Da dies kein Jura-Forum ist, muss das keine rechtsverbindliche Auskunft sein (Land S-H).
Besten Dank
Heinrich
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5 Jahre gesetzliche Gewährleistung für gekaufte Bauprodukte
Hallo, Heinrich!
Ich habe deinen Thread leider erst jetzt gelesen.
Bei einer Unterspannbahn handelt es sich um ein Bauprodukt. Mängelansprüche bei einem neu gekauften Bauprodukt verjähren gemäß § 438 Abs. I Ziff. 2 b) BGBAbk. erst in 5 Jahren.
Zur Frage der "nicht sachgemäßen Verwendung" kann ich als Nicht-Techniker leider nichts sagen.
Viele Grüße
Ralf Wortmann, Magdeburg
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht)