Baubuch
BAU-Forum: Bautagebuch
Baubuch
Hallo,
ich möchte öffentliche Mittel nutzen (LTH) und bin im Antrag über den Satz gestolpert " ... verpflichte mich, ein Baubuch zu führen"
Laienfragen: was ist ein Baubuch? Muss ich ein solches auch ohne Nutzung öffentlicher Mittel führen? Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem solchen Baubuch?
Vielen Dank im Voraus.
ich möchte öffentliche Mittel nutzen (LTH) und bin im Antrag über den Satz gestolpert " ... verpflichte mich, ein Baubuch zu führen"
Laienfragen: was ist ein Baubuch? Muss ich ein solches auch ohne Nutzung öffentlicher Mittel führen? Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem solchen Baubuch?
Vielen Dank im Voraus.
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Öffentliche
Mittel gibt es in den meisten Fällen nur, wenn ein Bautagebuch geführt wird. Meines Wissens gibt es keine Vorgaben, wie ein solches auszusehen hat; sinnig ist aber, dass alle baurelevanten Umstände eingetragen werden sollten: z.B. Datum, Wetter, Temperatur, anwesende Arbeiter, Firmennamen, grob umrissene Arbeiten, Materiallieferungen, Geräte und Maschinen etc.
Eine ganz praktikable Form des Bautagebuchs wird meistens von Firmen des Bauhauptgewerbes erstellt (Erdbauer, Rohbauer etc.) -
Ich kenne es anders
Das Baubuch, welches bei Finanzierung mit öffentl. Mitteln geführt werden muss (kenn ich aus Bayern) gibt es als Vordruck mit übergeben.
Es werden dort alle Rechnungen und Überweisungen eingetragen und aufgeschlüsselt.
Dargestellt ist ein Finanzierungsplan, der alle Fremdmittel usw. darstellt. Dieser wird gegen die Kostenschätzung des Planers gerechnet. Einnahmen und Ausgaben der Fremd- und Eigenmittel (Fremdmittel, Eigenmittel) werden zugeordnet und dargestellt.
Verträge werden mit Art und Umfang aufgeschlüsselt. Und dann wird praktisch ein Kassenbuch über die Ausgaben geführt.
Es müssen alle Rechnungen als Nachweis beigefügt werden.
Wer dieses Baubuch sorgfältig führt, hat einen sauberen Überblick über alle Ausgaben.
Für die Auszahlung der letzten Rate muss man das Baubuch und die aufgelisteten Rechnungen vorlegen.
In dem Baubuch wird also nicht der Bauablauf und die Baustelle dokumentiert, sondern der Geldfluss. -
interessante
Variante - sollte im Saarland und Rheinland-Pfalz propagiert werden, da gibt es eine Abart davon, die sich Verwendungsnachweis nennt. Der hat aber tatsächlich nur die Aufgabe, die ausgegebenen Beträge Rechnungen und Firmennamen zuzuordnen. Am Schluss steht der Betrag x als Gesamtaufwand. Der kann natürlich mit der Kostenschätzung verglichen werden, aber rauslesen kann man dort nix.
Wir müssen die Rechnungen nicht einschicken, es erfolgt eine Prüfung beim Bauherrn - zumindest bei größeren Maßnahmen.
Isa, kannst du mir sowas zur Verfügung stellen? Oder weißt, wo ich's herkriege? -
Auch habbe will
Habe mich selbst gerade nochmals erkundigt. Also in DER Ausführlichkeit gibt's das bei uns in BaWü nicht.Würde aber viel Sinn machen. Nicht nur bei Förderung.
Also: Auch "habbe will". Danke!
Gruß -
Ich habe kein Planko-Exemplar.
Kann vielleicht mal eines einscannen und Einträge weglöschen.
Würde das helfen? -
ja, freu!
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Baubuch Bayern
Weiterführende Links:
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I too
mal schauen, was "excelman" draus machen kann. Auch für Tu. Klar doch!
Danke schon mal, Isa. -
Danke Bruno
für die Fundstelle. Da sehe ich links auf den 22 Seiten so nen Vermerk "Alle ... vorbehalten".Danke, Isa für's Angebot!
Gruß -
nicht zu ernst nehmen Klaus
UrhG § 5 Amtliche Werke
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, dass die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.
Absatz 2 ist zutreffend. Das bedeutet: Kein Urheberrecht, unveränderte Weitergabe mit Quellenangabe erlaubt. Auch einer inhaltlich identischen Umsetzung nach Excel nebst Weiterverbreitung dürfte nichts im Weg stehen. -
na klasse,
und ich habe gescannt, weil ich mir einen Blumenstrauß verdienen wollte.
Wer googlt ...
Hätte ich ja auch erst mal probieren können.
Danke Bruno -
nach Diktat
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Danke
;
Gruß
excelman -
Isa - Lotte - Bruno
Mail mit Eksäl-Lösung ist unterwegs.
Gruß
Klaus -
schön!
Hallo Klaus,
Respekt, dass Du Dir die Arbeit mit dem Excel-Bautagebuch gemacht hast!
Leider habe ich es erst jetzt entdeckt und würde mich gerne in die Abo-Liste eintragen.
Geht das noch, oder ist die Auflage schon vergriffen?
Herzlichen Dank und viele Grüße
Marion -
Es ist mir eine Ehre
Hallo Marion!
Null Problem, im Gegenteil! Die E-Mail ist schon unterwegs.
Finanzfreundliche Grüße zurück ;
Klaus -
wow
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Gabe es
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Überwiegend @Bruno
"Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. "Und warum fallen die Deutsche Industrie Normen nicht darunter? Das Antwort wird wahrscheinlich sein: Weil diese Normen vertraglich vereinbart werden können, sind sie noch keine Pflicht ... bleiben nur noch die aaRdTAbk. ...
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Kompliment!
Nicht nur an die Entwicklungsabteilung, sondern auch an den Versand!
Ich habe kurz reingeschaut und auch schon ein, zwei Ideen.
Kommen per E-Mail.
Viele Grüße und ein herzliches Dankeschön!
Marion -
@Eric DIN-Normen
Bis 13. September 2003 galt auch für bautechnisch eingeführte DIN-Normen die Urheberrechtsfreiheit. DIN ist es aber gelungen, die Einfügung eines Absatzes 3 in den oben zitierten § 5 UrhG durchzusetzen:
Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen ...
Die Auseinandersetzung ging durch alle gesetzgeberischen Instanzen bis hin zum Vermittlungsausschuss ( -
Ich schließe mich den Komplimenten an!
Danke, super gemacht.
Ich bin mit Excel nicht so fit und ahne nur wieviel Arbeit darin steckt. Werde mir dann alles noch einmal ganz genau anschauen und mich gegebenen Falls melden.
Grüße -
Ich liebe dieses Forum
Hier kannst du alles erleben: Höhen und Tiefen. Ratet mal, wo ich gerade SCHWEBE ... (psssssst: "Dank zurück, Lob tut auch mal gut")Gruß
Klaus -
damit das so bleibt
möchte ich auch noch ein Abo loswerden ... bitte, bitte, bitte -
erde an klaus
Moin,
ich lese zwar die ganze Zeit schon mit, aber was haste denn da eigentlich "gebastelt"?
@Isa,
Excel ist so ziemlich das genialste in Sachen Tabellenkalkulation.
Ich nutze für meine Gutachten zwar open office, aber bei der Kalkulation bleibe ich bei Excel.
Und ehrlich, learning by doing, es lohnt sich wirklich und ist längst nicht so schwer wie Acces, das ic hwohl nie kapieren werde :)
Grüße
stefan von der Bodenstation -
kannst oben bleiben
-
na ja
mich würd's ja auch mal interessieren. -
Baubuch als Kostenkontrolle
Beim Baubuch schlüsselst du einfach nachvollziehbar und vor allem übersichtlich deine Kosten für Materialien. Leistungen und Co. an.