Baubuch
BAU-Forum: Bautagebuch

Baubuch

Hallo,
ich möchte öffentliche Mittel nutzen (LTH) und bin im Antrag über den Satz gestolpert " ... verpflichte mich, ein Baubuch zu führen"
Laienfragen: was ist ein Baubuch? Muss ich ein solches auch ohne Nutzung öffentlicher Mittel führen? Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem solchen Baubuch?
Vielen Dank im Voraus.
  • Name:
  • Hans-Peter
  1. Öffentliche

    Foto von Lieselotte Tussing

    Mittel gibt es in den meisten Fällen nur, wenn ein Bautagebuch geführt wird. Meines Wissens gibt es keine Vorgaben, wie ein solches auszusehen hat; sinnig ist aber, dass alle baurelevanten Umstände eingetragen werden sollten: z.B. Datum, Wetter, Temperatur, anwesende Arbeiter, Firmennamen, grob umrissene Arbeiten, Materiallieferungen, Geräte und Maschinen etc.
    Eine ganz praktikable Form des Bautagebuchs wird meistens von Firmen des Bauhauptgewerbes erstellt (Erdbauer, Rohbauer etc.)
    • Name:
    • Tu
  2. Ich kenne es anders

    Das Baubuch, welches bei Finanzierung mit öffentl. Mitteln geführt werden muss (kenn ich aus Bayern) gibt es als Vordruck mit übergeben.
    Es werden dort alle Rechnungen und Überweisungen eingetragen und aufgeschlüsselt.
    Dargestellt ist ein Finanzierungsplan, der alle Fremdmittel usw. darstellt. Dieser wird gegen die Kostenschätzung des Planers gerechnet. Einnahmen und Ausgaben der Fremd- und Eigenmittel (Fremdmittel, Eigenmittel) werden zugeordnet und dargestellt.
    Verträge werden mit Art und Umfang aufgeschlüsselt. Und dann wird praktisch ein Kassenbuch über die Ausgaben geführt.
    Es müssen alle Rechnungen als Nachweis beigefügt werden.
    Wer dieses Baubuch sorgfältig führt, hat einen sauberen Überblick über alle Ausgaben.
    Für die Auszahlung der letzten Rate muss man das Baubuch und die aufgelisteten Rechnungen vorlegen.
    In dem Baubuch wird also nicht der Bauablauf und die Baustelle dokumentiert, sondern der Geldfluss.
  3. interessante

    Foto von Lieselotte Tussing

    Variante  -  sollte im Saarland und Rheinland-Pfalz propagiert werden, da gibt es eine Abart davon, die sich Verwendungsnachweis nennt. Der hat aber tatsächlich nur die Aufgabe, die ausgegebenen Beträge Rechnungen und Firmennamen zuzuordnen. Am Schluss steht der Betrag x als Gesamtaufwand. Der kann natürlich mit der Kostenschätzung verglichen werden, aber rauslesen kann man dort nix.
    Wir müssen die Rechnungen nicht einschicken, es erfolgt eine Prüfung beim Bauherrn  -  zumindest bei größeren Maßnahmen.
    Isa, kannst du mir sowas zur Verfügung stellen? Oder weißt, wo ich's herkriege?
    • Name:
    • Tu
  4. Auch habbe will

    Habe mich selbst gerade nochmals erkundigt. Also in DER Ausführlichkeit gibt's das bei uns in BaWü nicht.

    Würde aber viel Sinn machen. Nicht nur bei Förderung.

    Also: Auch "habbe will". Danke!
    Gruß

  5. Ich habe kein Planko-Exemplar.

    Kann vielleicht mal eines einscannen und Einträge weglöschen.
    Würde das helfen?
  6. ja, freu!

    Foto von Lieselotte Tussing

    mir tät's auf jeden Fall helfen!
    Ich Dank' dir auch ganz doll und schicke hiermit Schneeblumenstrauß!
    ;-)
    @Hans-Peter: Entschuldigung, für die off topic-Benutzung deines Threads ...
    • Name:
    • Tu
  7. Baubuch Bayern

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Das bayerische Baubuch steht im Netz.
  8. I too

    mal schauen, was "excelman" draus machen kann. Auch für Tu. Klar doch!
    Danke schon mal, Isa.
  9. Danke Bruno

    für die Fundstelle. Da sehe ich links auf den 22 Seiten so nen Vermerk "Alle ... vorbehalten".

    Danke, Isa für's Angebot!
    Gruß

  10. nicht zu ernst nehmen Klaus

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    UrhG § 5 Amtliche Werke
    (1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
    (2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, dass die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.
    Absatz 2 ist zutreffend. Das bedeutet: Kein Urheberrecht, unveränderte Weitergabe mit Quellenangabe erlaubt. Auch einer inhaltlich identischen Umsetzung nach Excel nebst Weiterverbreitung dürfte nichts im Weg stehen.
  11. na klasse,

    und ich habe gescannt, weil ich mir einen Blumenstrauß verdienen wollte.
    Wer googlt ...
    Hätte ich ja auch erst mal probieren können.
    Danke Bruno
  12. nach Diktat

    Foto von Lieselotte Tussing

    vereist (verreist ;-))
    natürlich schicke ich dir trotzdem den Strauß, Isa, Ehrensache!
    Danke Bruno, du bist ein guter Finder und Wisser! ;-)
    • Name:
    • Tu
  13. Danke

    ;;-)
    Gruß
    excelman
  14. Isa  -  Lotte  -  Bruno

    Mail mit Eksäl-Lösung ist unterwegs.
    Gruß
    Klaus
  15. schön!

    Hallo Klaus,
    Respekt, dass Du Dir die Arbeit mit dem Excel-Bautagebuch gemacht hast!
    Leider habe ich es erst jetzt entdeckt und würde mich gerne in die Abo-Liste eintragen.
    Geht das noch, oder ist die Auflage schon vergriffen? ;-)
    Herzlichen Dank und viele Grüße
    Marion :-)
  16. Es ist mir eine Ehre

    Hallo Marion!
    Null Problem, im Gegenteil! Die E-Mail ist schon unterwegs.
    Finanzfreundliche Grüße zurück ;;-)
    Klaus
  17. wow

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Bist du aber schnell Klaus, vielen Dank! Ich erstelle auch ab und zu Formulare in Excel für einen Baufachverlag. Ich weiß also was das für Arbeit ist.
  18. Gabe es

    Foto von Lieselotte Tussing

    grade erst gesehen, noch nicht reingeguckt, schicke aber schon mal ein dickes Dankeschön an Klaus!
    • Name:
    • Tu
  19. Überwiegend @Bruno

    "Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. "

    Und warum fallen die Deutsche Industrie Normen nicht darunter? Das Antwort wird wahrscheinlich sein: Weil diese Normen vertraglich vereinbart werden können, sind sie noch keine Pflicht ... bleiben nur noch die aaRdTAbk. ...

  20. Kompliment!

    Nicht nur an die Entwicklungsabteilung, sondern auch an den Versand!
    Ich habe kurz reingeschaut und auch schon ein, zwei Ideen.
    Kommen per E-Mail.
    Viele Grüße und ein herzliches Dankeschön!
    Marion :-)
  21. @Eric DIN-Normen

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Bis 13. September 2003 galt auch für bautechnisch eingeführte DIN-Normen die Urheberrechtsfreiheit. DIN ist es aber gelungen, die Einfügung eines Absatzes 3 in den oben zitierten § 5 UrhG durchzusetzen:
    Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen ...
    Die Auseinandersetzung ging durch alle gesetzgeberischen Instanzen bis hin zum Vermittlungsausschuss (
  22. Ich schließe mich den Komplimenten an!

    Danke, super gemacht.
    Ich bin mit Excel nicht so fit und ahne nur wieviel Arbeit darin steckt. Werde mir dann alles noch einmal ganz genau anschauen und mich gegebenen Falls melden.
    Grüße
  23. Ich liebe dieses Forum

    Hier kannst du alles erleben: Höhen und Tiefen. Ratet mal, wo ich gerade SCHWEBE ... (psssssst: "Dank zurück, Lob tut auch mal gut")

    Gruß
    Klaus

  24. damit das so bleibt

    möchte ich auch noch ein Abo loswerden ... bitte, bitte, bitte
  25. erde an klaus

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ich lese zwar die ganze Zeit schon mit, aber was haste denn da eigentlich "gebastelt"?
    @Isa,
    Excel ist so ziemlich das genialste in Sachen Tabellenkalkulation.
    Ich nutze für meine Gutachten zwar open office, aber bei der Kalkulation bleibe ich bei Excel.
    Und ehrlich, learning by doing, es lohnt sich wirklich und ist längst nicht so schwer wie Acces, das ic hwohl nie kapieren werde :)
    Grüße
    stefan von der Bodenstation
  26. kannst oben bleiben

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    joo, gut ist das.
    Und dabei kommen mir noch mehr Ideen.
    Werde mal brüten und dann ..., da kann man z.B. ...
    Nein, erstmal für mir :)
    Grüße und Danke
    stefan
  27. na ja

    mich würd's ja auch mal interessieren.
  28. Baubuch als Kostenkontrolle

    Beim Baubuch schlüsselst du einfach nachvollziehbar und vor allem übersichtlich deine Kosten für Materialien. Leistungen und Co. an.

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