Sschallproblem, Kann das die Ursache sein?
BAU-Forum: Bauphysik

Sschallproblem, Kann das die Ursache sein?

Hallo,
Ich habe in meiner Wohnung (RMH mit einschaliger Trennwand) eine Wand mit Türen an der Wohnungstrennwand in Trockenbauweise gebaut. Die Metallständer habe ich direkt auf der Bodenplatte und an der Decke angeschraubt. In der Befestigungsset waren Kunststoffkanten dabei. Mein Baustoffhändler wusste wohl nicht genau und hat mir gesagt, die brauche ich nicht. Hinterher war ich schlauer und festgestellt, dass sie Schallschutz waren. Zur Wand habe ich mit Korkstreifen gedämmt => kein direkter Kontakt. Die Metallpfosten/Rahmen haben Kontakt mit Boden und Decke jedoch nicht mit dem Estrich. Von beiden Seiten mit Gipskartonplatte beplankt und Holztüren eingebaut.
Der Nachbar hört uns beim Treppenlaufen. Die Treppe ist allerdeings ohne Wandkontakt durch eine Stahlwange auf dem Bodenplatte und an der Decke "schallisoliert" befestigt aber die Befestigung ist komplett hinterher angeputzt. Taugt dann die Dämmunterlage was?
Hat mein Aufbau einen Einfluss auf die Schallübertragung, und wieviel? Kann der Bauträger behaupten, dass das die Ursache ist?
Vielen Dank im Voraus
BB
  1. Keinen Einfluss

    In Bezug auf die Trittschallgeräusche beim Treppensteigen hat Ihre Wand praktisch keinen Einfluss.
    Problem dürfte das Überputzen der Trittschalltrennung zwischen Treppenlauf und Decke sein. Aber auch schon ein in die Fuge gefallener Mörtelkrümel kann die ganze "Schalldämmung" an dieser Stelle zunichte machen.
    Hörte denn der Nachbar Ihr Treppensteigen bevor Sie die Wand gaufgebaut haben?
    Selbstverständlich kann der Bauträger behaupten, dass Ihre Wand die Ursache sei. Das es aber auch wirklich so ist, ist praktisch auszuschließen.
  2. Es ist ein Neubau

    In der Bauphase habe ich die Wand zusätzlich erstellt. Die Haus/Wohnungstrennwand ist aus 24-er Kalksandstein, glaube ich.
    Im Nachbarhaus ist in dieser Wand die Fertigbetontreppe geankert. Angeblich sind die Ankerung mit komplett mit Neopren isoliert. Reicht das für die Schallschutz? Die Ankerung war vollständig durchgekommen und hinterher von unserer Seite mit Mörtel zugemacht.
    Viele Dank für die Antwort
    MfG
    BB
  3. Durch die Wand gekommen?

    So, der Nachbar hat durch seine Befestigung den Schallschutz der Wand verändert und beschwert sich jetzt?
    So KANN es sein, denn auch eine kleine Schwachstelle in der Wand kann das Gesamtschallschutzmaß (Luftschall) der Wand entscheidend ändern, da der Einfluss der Fehlstelle logarithmisch in die Gesamtbetrachtung einfließt. Das Neoprenlager ist dafür da, dass der Trittschall des Nachbarn nur gedämpft in der Wand ankommt.
    Ohne qualifizierte Hilfe vor Ort werden Sie die Lage nicht hinreichend klären können.
  4. Der Nachbar hat mit der Bauweise nichts zu tun.

    Er hat das Haus in einer späteren Bauphase erworben.
    Die Betontreppe vom Nachbar ist an 2-3 Stellen an der Trennwand geankert. Diese Auflieger sitzt vielleicht 20 cm tief in der Wand. Als man den Durchbruch gemacht hat, ist wohl das letzte Stück auch durchgebrochen. So sind die Löcher (20x20 cm) nachher von unserer Seite mit Mörtel zugemacht worden.
    Ist das nicht i.O.?
    Vielen Dank
  5. Einschalige RH-Trennwand?

    Einschalige Trennwand aus 24 cm KSV?
    Durchankerung der Treppenaufhängung aus dem Nachbarhaus?
    Wer baut so etwas?
    Schallschutz wohl kaum noch!
  6. BT ran holen

    Klärend: Mit Nachbarn meinte ich nicht Ihren jetzigen Nachbarn, sondern den berantwortlichen Bauträger / Handwerker ...
    Wie hören Sie denn Ihren Nachbarn im Treppenhaus?
    Haben Sie das Werk des Bauträger schon abgenommen? Und Ihr Nachbar? Wann endet die Gewährleistung?
    Wenn Sie noch können, zeigen Sie die Sache umgehend beim Bauträger als Mangel an und fordern Sie mit Fristsetzung Mängelbeseitigung. Schallschutzmängel sind keine Kleinigkeit und mindern den Wohnwert erheblich.
  7. Wem

    gehört denn die Wand?
  8. Die Bauausführung ist so..

    Amtlich sind zwei Wohneinheiten in einer DH-Hälfte, weil auf dem Grundstück nur DH genehmigt ist. Die Bauweise sollte ein RMH werden (auf Notarurkunde steht: "Einfamilienwohnhaus (Reihenmittelhaus) "). Bis auf die gemeinsame Wand haben wir alles getrennt, auch getrennte Eingänge. Haben wir nun ein Haus oder eine Wohnung?
    Das Haus/die Wohnung ist abgenommen und wir wohnen schon seit einem Monat, der Nachbar auch. Der Nachbar hört auch unser Treppensteigen. Wir hören sogar lauteres Reden/Lachen.
    Ist solche Treppenankerung (mit Wanddurchbruch) überhaupt zulässig?
    Noch was: Die Innenwände sind aus 10 cm Gipsdielen, z.B. Schlafzimmer/Bad. An der Wand zum Schlafzimmer ist die WC mit Vormauerung. Es ist extrem laut im Schlafzimmer. Man hört fast alle Geräusche, die Leitungsgeräusche sowieso. Musste da keinen erhöhten Schallschutz angebracht werden? Oder ist was nicht i.O.?
    Auf der Gäste-WC neben Küche kann man normale Unterhaltung in der Küche ohne Promleme verstehen.
    Vielen Dank für die Antworten.

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