Mauerwerkssperre
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Mauerwerkssperre

Guten Abend,
war heute mit meiner Frau im Neubaugebiet spazieren.
Bei einem Haus wo die Außenwände aus Poroton 17,5 bestehen und die Fassade aus Klinker gebaut wird, fiel mir die Mauerwerkssperre auf. Die Mauerwerkssperre war zwischen Bodenplatte und 1 Steinreihe und zwischen 1 und 2 Steinreihe.
Kommt die Mauerwerkssperre immer 2 mal rein?
Was mir noch aufgefallen ist das die erste Lage zwischen Bodenplatte und 1 Stein bündig mit dem Stein war also 17,5 cm breit.
Muss die Mauerwerkssperre auf der Bodenplatte nicht 15 cm Richtung Haus innen drüberstehen?
Gruß
Marco
  1. Nach DIN 18195

    Hallo Marco,
    nach DINAbk. für Bauwerksabdichtung (DIN 18195) bedarf es nur eine Querschnittabdichtung. Man kann auch zweite Abdichtungslage (hier auf die 1. Schicht) einbauen. Das hat den Vorteil das während der Bauphase die Feuchtigkeit nicht im Mauerwerk aufsteigen kann.
    MfG
  2. Hallo Yilmaz, danke für die Rückmeldung ...

    Hallo Yilmaz, danke für die Rückmeldung Hallo Yilmaz,
    danke für die Rückmeldung.
    Also reicht es zwischen Bodenplatte und dem ersten Stein. Aber muss die Sperre nicht ca. 15 cm Richtung Rauminnen überstehen?
    Ich füg mal 2 Skizzen bei.
    Skizze 1 zeigt wie es da eingesetzt wurde.
    Müsste es aber nicht wie Skizze 2 eingesetzt werden?
    Gruß
  3. Bild 1 und Bild 2 ...

  4. Nicht explizit so gefordert

    Das Maß von 15 cm findet sich in diesem Zusammenhang nicht in der DINAbk. 18195 Teil 4 "Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit".
    Das Maß von 15 cm findet sich in der Norm für die Höhe der vertikalen Abdichtung erdberührter Wände über Gelände im Endzustand.
    Die Abdichtung der Bodenplatte ist aber an die Querschnittsabdichtung in der Wand so heranzuführen oder mit ihr zu verkleben, dass keine Feuchtigkeitsbrücken, z.B. durch Putz, entstehen können.
    Das "Heranführen" im Sinne der Norm, sodass Feuchtigkeitsbrücken ausgeschlossen sind, ist bei der von Ihnen beschrieben Situation praktisch kaum möglich. Wenn die Querschnittsabdichtung nur ein paar cm nach Innen überstehen würde, wäre das Heranführen durch ein Überlappen der Bodenplattenabdichtung mit der Mauersperrbahn ja zur Genüge gewährleistet.
    Aus diesem Grund verwenden aufmerksame Maurer immer eine breitere Mauersperrbahn, z.B. bei einer 17,5er Wand eine 24er oder 30er Bahn.
    Mann sollte vor Ort prüfen, wie man das jetzt praktisch "heilen" kann. Wenn die Bodenplattenabdichtung zumindest überall "knirsch", ohne Lücken, an die Mauersperrbahn herangeführt werden kann, genügt das für den Lastfall Bodenfeuchte. Die Abdichtung der Bodenplatte sollte dann so mit dem Untergrund verklebt werden, dass sie nicht im Zuge der weiteren Arbeiten von der Wand wegrutschen kann.
  5. Abdichtung unter Vormauerschale

    und noch:
    Ist das denn mit der Vormauerschale wie in Skizze 1 dargestellt ausgeführt worden? Das wäre natürlich ganz eindeutig falsch.
  6. Alles ...

    ist im Lot wenn so wie Herr Lott :)
  7. blauer Dunst

    was wenn die Bodenplatte WU-Beton ist und die untere Sperrlage nur ein zusätzlicher Schutz ist?
    Die obere Lage soll sicher mit der Z-Folie der Klinkervorsatzschale verbunden werden.
  8. WU-Beton

    Herr Tilgner, dass die Bodenplatte aus WU-Beton ist, ist sogar wahrscheinlich, da ja viele Poliere pauschal für Bodenplatten WU-Beton bestellen. Als wasserundurchlässiges Bauteil gilt die Bodenplatte deshalb noch lange nicht. Da kann man fast drauf wetten, dass es
    1. Keinen rechnerischen Nachweis des WU-Bauteils gibt (Rissbreiten etc.)
    2. deshalb zu wenig Bewehrung in der Platte ist
    3. die Platte für ein WU-Bauteil zu dünn ist
    Und schon ist man, zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit, im Geltungsbereich der DINAbk. 18195-4.
    Es ist zwar je nach Unterbau unter der Platte häufig so, dass es kapillarbrechende Schichten gibt, und die Bodenfeuchte gar nicht an die Platte gelangt, aber schon gegen die Bauteilfeuchte müssen Sie das Gebäude schützen. Und selbst wenn die Platte ein WU-Bauteil wäre, könnte es durch eine Putzbrücke zu Feuchteschäden kommen.
  9. Doch WU-Beton

    Guten Abend,
    heute nach der Arbeit habe ich da angehalten und kam mit dem Bauherr ins Gespräch.
    Wie schon vermutet wurde besteht die Bodenplatte aus WU-Beton. Habe ihn dann auf den genauen Aufbau der Bodenplatte gefragt.
    Zwischen den Streifenfundamenten hat die Baufirma 80 mm Perimeterdämmung von Ursa verlegt, dann die Folie dann die 20 cm Bodenplatte.
    Die Mauerwerksperre sei so geplant, weil keine Bodenabdichtung geplant ist.
    Nun frage ich mich reicht das so? Wir fangen in nächster Zeit auch an zu bauen auch ohne Keller.
    Kann man die Bodenabdichtung weglassen wenn die Bodenplatte aus WU-Beton besteht?
    Was sagen die Experten zu der Ausführung?
    Gruß
    Marco
  10. Norm oder nicht Norm ...

    Norm oder nicht Norm das ist hier die Frage.
    Wenn Bauherr, Planer und Ausführender sich einig sind, kann man vieles abweichend von Normen und Richtlinien bauen. Nur Planer und Ausführender ziehen im Fall des Streits meistens den kürzeren, weil Sie nicht ausreichend nachweisen können, dass die Abweichung von der DINAbk. 18195 hieb und stichfest vereinbart wurde.
    Man muss als Planer/Ausführender schon mit dem Bauherrn (schriftlich) vereinbaren, dass man anstelle einer Abdichtung gegen Bodenfeuchte nach DIN 18195 ein WU-Bauteil als Bodenplatte baut.
    Nun zu der Bodenplatte: Die WU-Richtlinie "empfiehlt" als Mindestdicke für Bodenplatten bei Beanspruichungsklasse 1 schon 25 cm. Die Bodenplatte ist aber nur 20 cm.
    Das ist schon ein Indiz dafür, dass die Bodenplatte nicht als WU-Bauteil geplant und ausgeführt wurde, es sich also um eine "stinknormale" Bodenplatte handelt, die halt nur mit WU-Beton betoniert wurde (das ist im Wesentlichen nur ein Beton mit niedrigem Wasser-Zementwert). Wenn beim betonieren Wasser zugegeben wurde, dann hat es sich schon erledigt mit dem WU-Beton.
    Zum WU-Bauteil gehört mehr: Dicke, Bewehrungsgehalt, Nachbehandlung, etc.
    Also vermutlich ist es eine herkömmliche Bodenplatte, die nach DIN 18195 gegen Bodenfeuchte abzudichten ist.
    Und selbst wenn die Bodenplatte wirklich als WU-Bauteil gelten könnte, müsste man mit dem Fußbodenaufbau so lange warten, bis die Bodenplatte ausreichend trocken ist. Das geht meistens nicht, also muss doch eine Abdichtung/Dampfsperre gegen die Baufeuchte drauf. Allenfalls in nicht hochwertig genutzten Kellerräumen kann es ohne Abdichtung / Dampfsperre gehen.
  11. Könnte mir einer erklären, warum die ...

    Könnte mir einer erklären, warum die Ausführung wie in der Skizze des Threaderstellers falsch ist?
    Herr Lott schreibt im Beitrag 5 das die Ausführung der Vormauerschale laut Skizze falsch ist!
    Bei uns wird das aktuell genauso ausgeführt, bei uns wird der Klinker auch auf die unbewehrten Streifenfundamente aufgebaut.
    Gruß
    M. A

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