verschmutzte Außenfassade, wer haftet?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

verschmutzte Außenfassade, wer haftet?

Hallo, vielleicht können sie ja helfen! Wir bauen gerade ein Fertighaus, und am Freitag war die Abnahme der Fassade (Ohne Bauleiter). Während der Abnahme gab es ein Unwetter und es musste schnell schnell gehen! Am Tag danach stellten wir erhebliche Mängel fest die durch das Wetter verursacht worden sind! Die komplette Fassade im Terrassenbereich ist verdreckt worden! Wir haben es der Firma mitgeteilt mit der Hoffnung auf Ausbesserung! Sie weigern sich, und wir sollen die Bauhaftpflicht einschalten! Ist das so rechtens? Wir vertrauen der Firma eh nicht mehr nachdem sie unsere gewünschten Fensterfaschen vergessen hatten und uns als Wiedergutmachung den Sockel verputzt haben! Wie oft muss sich ein Bauleiter auf der Baustelle sehen lassen? Unser war vor 13 Tagen das letzte mal da, zum Richtfest! Einzelne Gewerke müssen wir alleine abnehmen, als Laien! Wir sind echt ratlos!
Vielen Dank schon mal,
Katrin Krebs
Wir bauen in Berlin!
  • Name:
  • Katrin Krebs
  1. Ist das Ihr Ernst

    ... einzelne Gewerke abnehmen durch Sie?
    Sie kennen die Folgen einer Abnahme doch sicherlich?
    Was ist denn das für ein Vertrag? Architekt, Bauträger etc.?
    Ich als Baufirma würde mich natürlich freuen, wenn meine Kundschaft die Abnahme selber macht. Vermindert dies doch deutlich das Risiko nachher für irgendwas haftbar gemacht zu werden, da Sie ja vrmtl. eh die Mängel nicht sehen. (oder rechtlich ggf. nicht richtig "reklamieren").
    Geld für einen eigenen Bauleiter wäre hier sicherlich SEHR gut Investiert. ggf. auch Fachanwalt ...
  2. warum auch?!

    Warum sollte die Firma eine durch Unwetter verschmutzte Fassade auf eigene Kosten reinigen lassen ...?
    Unglücklich ist doch nur der Zeitablauf: Wenn die Abnahme einen Tag vorher stattgefunden hätte, hättest du die Anfrage auch gestellt?!
    Ist das euer Bauleiter, der da selten auf der Baustelle auftaucht oder ein angestellter der Firma ...
    grss
  3. Der liebe Wetterbericht

    Es ist der Bauleiter der sich nicht sehen lässt, und die Fassade hätte ich natürlich einen Tag früher abgenommen, sie wäre am Tag des Unwetters dann aber trocken gewesen und der Schaden heute nicht so erheblich! Wozu schreiben sie denn in den Zeitablaufplan das die Fassade wetterabhängig gemacht wird, wenn sie doch auf Risiko gehen? Der Wetterbericht hat für diesen Tag ordentlich Regen angesagt! Es gibt tatsächlich noch Firmen die sich vor Beginn einer Arbeit schlau machen! Diese geht auf Risiko, und wälzt es dann auf die Bauversicherung ab bei der wir sogar noch 250 € Eigenbeteiligung haben! Im Übrigen hat die Firma die den Estrich macht heute die Oberleitung angeritzt, der Bauleiter nicht zu sehen, der den dicken Lkw evtl. koordinieren hätte können! Nachbarn haben dann geholfen ...! Mal sehen wie das nun wieder endet!
  4. Zwei Dinge wären schön ...

    wenn Sie sich
    1.) Informationen vorab beschafft hätten, wozu der Bauleiter gut ist: Er ist nicht das Mädchen für alles und ganz bestimmt nicht dafür zuständig, den Baustellen Lkw anzuweisen ...
    2.) vollständige Informationen abzuliefern: Die Fassade hätte so nicht abgenommen werden dürfen, bzw. nur unter Vorbehalt ...
    Hier ist eine Beratung beim Baurechtsanwalt sicher sinnvoll: Der weiß was zu tun ist. die Frage ist, ob die Abnahme überhaupt greift, da die Fassade noch nicht trocken war ...
    Ich wage mal die Behauptung: Zu Ihrer Versicherung brauchen Sie erst gar nicht zu gehen ...
    Gruß
  5. Ich habe nicht erwartet das der Bauleiter sich ...

    Ich habe nicht erwartet das der Bauleiter sich hinstellt und den Lkw rangiert, war dumm ausgedrückt! Das ein 30 tKran nicht ausreicht um die Fertigteile über die Oberleitung zu heben und wir dafür einen 45 t benötigen hat er ja auch gesehen! Er ist für den reibungslosen Ablauf verantwortlich und hätte der Estrichfirma mitteilen müssen das die Straße zu eng zum rangieren ist und sie einen anderen Lkw benötigen der seitlich ablässt! Das er es evtl. übersehen hat lässt nicht entschuldigen das er sich das letzte mal vor 13 Tagen hat sehen lassen obwohl es genug Probleme auf dem Bau gab, gibt ...! Wie auch immer, habe diverse Schritte eingeleitet!
  6. Ohne genaue Kenntnis Ihres Vertrages ist es

    mühsam hier zu Diskutieren.
    Fakt ist: Üblich erfolgt eine Abnahme am Schluss. Und dort können Sie alle "Mängel" anbringen. Der Bauträger muss dann nachweisen, dass dem nicht so ist.
    Vorherige Teilabnahmen sind im Privaten Hausbau wohl eher unüblich.
    Dass es sehr sinnvoll ist einen eigenen Bauleiter zu haben, weil Sie bei der Endabnahme einfach manche Mängel nicht mehr sehen können und damit auch nicht reklamieren, dürfte inzwischen klar sein.
    Und genau da steckt das Dilemma. Bauleiter kommt nur alle x Tage auf die Baustelle. Könnte Ihnen erstmals egal sein, wenn das Ergebnis stimmt. Können Sie aber am Schluss nicht sehen. Das mit der Fassade wohl schon.
    Also haben Sie einen eigenen Bauleiter, der natürlich Geld kostet. Aber der sieht dann (hoffentlich) die Dinge. Nur dann fängt das "gezankte" mit dem Bauträger an, der das natürlich so nicht möchte. Und ggf. das Verhältnis danach sehr "getrübt" ist.
    Die Wahl zw. Pest oder Cholera, so sieht es meistens aus. Leider.
  7. Bauleiter  -  ja was erwarten Sie denn? Das ist ...

    Bauleiter  -  ja was erwarten Sie denn? Das ist nicht IHR BL, sondern der des Bauträger/Generalübernehmer. So what.
    Wenn Sie den Rundumsorglos-Fullservice mit Aktentasche nachtragen gewollt hätten, hätten Sie einen Architekten beauftragen müssen.
    DER ist IHR Vertreter auf der Baustelle.
    Der BL des Bauträger/Generalübernehmer hat ganz andere Aufgaben. KEINE davon ist, Ihre Baustelle super gut in Gang zu halten oder Pfusch zu verhindern.
  8. Ich habe zwar nicht jedes Wort gelesen

    aber was hat sich durch die Abnahme verändert?
    Beginn der Verjährung  -  Ja
    Umkehr der Beweislast  -  Ja
    Abnahme / Zustimmung bei bekannten / offensichtlichen Mängel  -  Ja
    Mehr nicht.
    Sie müssen nun nur den Mangel beweisen.
    Der andere Quatsch resultiert aus persönlichen Unbehagen.
    Lassen Sie besser die Geführldusselei außen vor und beweisen Sie den Mangel.
    Wenn es sein muss, hohlen Sie sich einen öbuvAbk. Sachverständigen hinzu und schalten Sie bei sturer Gegenpartei einen RA für Bausachen ein.

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