Nachbar hat seinen Garten gegen unsere verputzte Garage aufgefüllt
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Nachbar hat seinen Garten gegen unsere verputzte Garage aufgefüllt

Hallo,
unsere Garage steht auf der Grenze zum Nachbargrundstück, ist bereits seit Jahren verputzt, der untere Bereich mit buntsteinputz. Unser Nachbar hat im letzten Jahr seinen Garten mit Erde angefüllt, ohne das mit uns vorher irgendwie zu besprechen wurden ca. 40 cm von Buntsteinputzhöhe auf eine Länge von ca. 7 m mit Gartenerde bedeckt. Er hat dann noch einen Rand mit Rasenkantensteinen gelegt. Jetzt zieht die Feuchtigkeit natürlich von außen den Buntsteinputz hoch und wahrscheinlich auch in unsere Garage. Was nun?
  1. Na das übliche

    mit Nachbar freundlich sprechen ob der das so OK findet und gewillt ist da was zu ändern (er hat ja angefüllt) und entweder Sie finden einen gemeinsamen Konsens oder wenn nicht, dann ist die Nachbarschaft ja eh schon im Eimer, dann können Sie auch mal einen Anwalt Ihres Vertrauens auf dem Fachgebiet ansprechen (Erstberatung).
    Keine Rechtsberatung, nur Laie ...
  2. aus eigener Erfahrung kann ich nur raten: Auf ...

    aus eigener Erfahrung kann ich nur raten: Auf jeden Fall eine gütliche und gemeinsame Lösung finden!
    Ein Anwalt erzeugt tiefe Verwürfnisse und verhärtet die Fronten.
    Ich würde den Nachbar zum Kaffee und Kuchen einladen und nett mit ihm sprechen. Überleg dir gut, wie du das Problem formulierst, ohne dass es zu angreifend wirkt.
    Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn ihr gemeinsam einen Architekten beauftragt der ermittelt wie diese Problem vernünftig gelöst werden kann.
  3. Nachbarstreit vermeiden!

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo!
    Juristisch gesehen haben Sie das Recht höchst wahrscheinlich auf Ihrer Seite und könnten vom Nachbarn eine Beseitigung der Durchfeuchtung einschließlich seiner Ursachen verlangen, es sei denn, sie hätte seinerzeit selbst etwas bei Aufbringen der Putzes falsch gemacht und ihr Nachbar hätte technisch gesehen gar nicht die Ursache für die Durchfeuchtung gesetzt.
    Aber praktisch gesehen kann ich mich nur dringend dem Rat von Herrn Mar-2208-Hen anschließen: Alles versuchen, um sich gütlich ohne Anwalt zu einigen!
    Wenn Sie als erste der beiden Parteien einen Anwalt einschalten und dessen Tätigkeit auch nach außen dringt (also mehr als eine stille Beratung), dann wird Ihnen das sonst noch Generationen später sogar von den Enkeln ihrer Nachbarn nachgetragen werden.
    Bieten Sie Ihrem Nachbarn notfalls an, mitzuhelfen, den fraglichen Bereich wieder aufzugraben und gemeinsam eine fachgerechte Sperrschicht o. ö. aufzubringen (bei den technischen Fragen müssen allerdings andere 'was zu sagen).
    Viele Grüße
    Ralf
  4. Die Frage ist doch, was Sie eigentlich wollen: ...

    Die Frage ist doch, was Sie eigentlich wollen:
    1. Boden WEGAbk., weil es Sie stört
    2. oder "nur" eine trockene Wand?
    Im 2. Fall das bereits erwähnte nette Gespräch suchen, Erde eine Zeit weg, bituminöse Abdichtung & Noppenbahn drauf und fertig ist die Sache.
    Beste Grüße

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