Aus welcher Entfernung muss man die Verfugung eines Klinkers begutachten?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Aus welcher Entfernung muss man die Verfugung eines Klinkers begutachten?

Hallo.
Also ich habe da folgendes Problem. Wir haben ein Einfamilienhaus gebaut und dies wurde mit einem Klinker versehen. Leider ist ein Teil der Verfugung, bzw.dei Eckverfugungen sehr unschönbzw. unansehnlich geworden. Dies wurde in der Abnahme als Mangel nieder geschrieben. Der Bauunternehmer kam nun mit einem Gutachter, welcher aber auch nicht wirklich weiter kam. Ich habe einen Einbehalt von der Schlussrechnung in Höhe von ca. 1500 € getätigt. Der Gutachter ist der Ansicht, das sämtliche Ausbesserungsmaßnahmen das Fugenbild noch weiter verschlimmern würden und man sich auf einen Preisnachlass einigen sollt. Nun kam ein Schreiben von dem Anwalt meines Bauunternehmers. Er vertritt die Auffassung des Gutachters und behauptet, eine visueller Mangel müsse aus 15 m Entfernung beurteilt werden. das kann ja wohl nicht sein. Meine Frage: Wo sind solche Beurteilungen hisichtlich einer Verfugung geregelt?
Er bietet uns außerdem einen Preisnachlass von 550 € an. Dieser setzt sich zusammen aus dem Anteil von 25 % Optik, die ein Klinker enthalten würde. Die anderen 75 % deinen dem Zweck, nämlich dem Wiiterungsschutz. Ist das so richtig. Ich hätte da wohl eher 50  -  50 angesetzt. Er erkennt ja den Mangel in dem Schreiben wieder an. Wie sollte ich mich verhalten? Ansonsten waren wir schon sehr zufrieden mit dem Bauunternehmer.
Gruß
  • Name:
  • Tuwok
  1. Der Schaden ist aus gebrauchsüblicher Entfernung zu begutachten. Heißt, die Beurteilung erfolgt aus einem Abstand und unter Beleuchtungsbedingungen, die bei der späteren Nutzung üblich sind (frei nach Oswald).

    Der Schaden ist aus gebrauchsüblicher Entfernung zu begutachten. Heißt, die Beurteilung erfolgt aus einem Abstand und unter Beleuchtungsbedingungen, die bei der späteren Nutzung üblich sind (frei nach Oswald).
    Heißt, wenn Ihr Haus 15 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt ist, kann es schon passieren, dass man es aus 15 Meter begutachtet.
    Das Objekt wird auch dahingehend betrachtet, ob es eine repräsentive Fassade ist, das optische Erscheinungsbild also sehr wichtig ist (Geschäftshaus mit Kundenverkehr z.B. ) oder eher unwichtig ist (Hinterhof, kein/kaum Kundenverkehr).
    Das alles ist über das World Wide Web (WWW) schwer einzuschätzen. Mann bräuchte also Fotos und Informationen zum Objekt.
    (Noch besser wäre ein Objekttermin von einem Gutachter vor Ort.)
  2. Naja, Sie haben den Mangel ja in der ...

    Naja, Sie haben den Mangel ja in der Abnahmeniederschrift anerkannt. Und ob jemand anderes aus 15 m Entfernung meine Fuge schön findet oder nicht ist mir doch ganz egal. Ich sehe diesen makel aus 5 m Entfernung jedoch mehr als deutlich. Wie sieht es denn mit den 25 und 75 % aus. Stammt das aus der gefestigten Rechtsprechung? In der Regel läuft es doch so, ich besorge mir einen Gutachter, der schreibt etwas anderes und das ganze landet vor dem Kadi. Alles was da heraus kommt ist wahrscheinlich ein Vergleich. Die Kosten für den Gutachter kann ich mir dann ja wohl sparen und einen preisabzug aushandeln oder?
    Gruß
  3. Darauf

    Zitat: " Ich sehe diesen Makel aus 5 m Entfernung jedoch mehr als deutlich" kommt es eben bei otpischen Mängel nicht an.
    Sie kennen die beanstandeten Stellen. Entscheidend ist, ob ein unbefangener Betrachter (also keinesfalls Sie) diesen Mangel aus üblichem Betrachtungsabstand als Mangel wahrnimmt.
    Mal abgesehen, dass wir es hier selbst mit Foto nicht beurteilen können, erscheint eine Einigung mit dem Bauunternehmer Sinn zu machen. Zumal Sie mit dem ja sonst recht zufrieden sind.
    • Name:
    • M.P.
  4. Er biete mir nach dieser 75 und 25 ...

    Er biete mir nach dieser 75 und 25 % Regelung 550 € an. Ich denke 1000 € wären als "Schmerzensgeld" angebracht
  5. können Sie

    die optische Beeinträchtigung aus Ihrer Sicht mal näher beschreiben?
    Grüße
  6. Schmerzensgeld iss nich

    Foto von Martin Kempf

    Man wundert sich manchmal schon, wie gering die Minderung ausfällt, wenn bei optischen Mängeln von Gutachtern nach der Zielbaummethode die auszugleichende Wertminderung ermittelt wird. Selbstverständlich hat eine Klinkerfassade ähnlich wie eine verputzte oder gedämmte Fassade überwiegend technische Funktion, nämlich Witterungsschutz. Dass die untergeordnete, optische Funktion so stark die technische Funktion überstrahlt, dass mehr als Peanuts bei der pekuniären Minderung rauskommt, ist selten.
  7. wenn ich das recht im Kopf habe

    (leider nichts vor Ort)
    ist der Geltungswert einer Verblenderschale in etwa 40 %.
    Hiervon entfallen in etwa 15 % auf den Mauerwerksverband, 15 % auf Farbe (mischen) und 10 % auf die Oberflächensteruktur.
    Nach der Nutzwertanalyse kann ein leicht veränderte Summe herauskommen, je nach Geltungswert der Fassade.
    Erwarten Sie nicht zu viel.
  8. Nur aus Interesse..

    würde ich aber doch noch 2-3 Fotos sehen wollen  -  ist das möglich? . "optischer Mangel" ist ein wirklich dehnbarer Begriff.
    Grüße
  9. So, habe nun mal zwei Bilder hochgeladen. Ich ...

    So, habe nun mal zwei Bilder hochgeladen. Ich hoffe auf denen ist zu erkennen, dass unser Haus ein farblich ganz ungleichmäßiges Fugenbild hat. Es sind deutlich hell und dunkel Unterschiede zu erkennen. Laut Gutachter des Bauträgers sind diese Farbunterschiede auf Feuchtigkeit zurück zu führen. Am Anfang hieß es, die verschwinden nach einem Jahr, sind sie aber nicht.
  10. Sag ich doch

    Selbst mit Fotos (und mit den hier eingestellten schon gar nicht) ist das nicht zu beurteilen.
    Übrigens:
    Betrachtungsabstand Foto = ca. 1 m :-))
    • Name:
    • M.P.
  11. Nu versteh ich gar nie nichts mehr ...

    Da wird von einem optischen Mangel, der 1.000 € SChmerzensgeld Wert ist geredet und jetzt muss man/Frau auf den Bildern schon 3* hinsehen, um zu wissen, was gemeint ist.
    Seit wann sind Maurer Uhrmacher und verarbeiten Produkte mit Toleranzen nach medizinischen Qualitätsstandards?
    Das ist Handwerk mit Naturbaustoffen.
    Der Hände Arbeit und die Natur sind Schwankungen unterworfen  -  da gibt es nicht einen Ct  -  Meine Meinung
  12. Mal sehen

    ob's klappt.
    Welchen Fehler weist die im Bild (hoffentlich klappt Link) zu sehende Verklinkerung auf.
    • Name:
    • M.P.
  13. Und plötzlich..

    ... kommen mir die angebotenen 550,- € sehr großzügig vor. Ich sehe fast nichts  -  bin aber auch kein SV.
    Grüße
  14. Ist auf den Bildern auch nur schwer zu ...

    Ist auf den Bildern auch nur schwer zu erkennen. Also Naturbaustoff hin oder her. Der Bauträger hat in der Abnahme dieses als Mangel anerkannt. Des Weiteren ist bei fachgerecht ausgeführter Leistung doch wohl ein halbwegs gleichmäßiges Fugenbild zu erwarten. Aber wie das halt so auf dem bau üblich ist, der Sub vom Sub und dessen Sub Sub ... Den Verfuger gibt es wohl bereits nicht mehr. Gemäß Gutachten ist es wohl wirklich ein Feuchteproblem. Wer garantiert mir den in 2 Jahren noch die Funktionstüchtigkeit der Verfugung. Also ich halte 1000 € schon für angemessen.
  15. auf

    den ersten Blick, denkt man die Wände/ Verblender sind unten im EGAbk. dunkler.
    Auf den zweiten Blick sieht man dann die helleren Fugen im Obergeschoss, welche diesen optischen Effekt hervorrufen.
    Grüße
  16. Tja ...

    also entweder Gips ein Materialproblem, da wär mir Geld aber sowas von egal, da käm der ganze Müll raus und neu. Und wenn es dann Farbabweichungen gibt, DANN können wir über Geld reden.
    Oder es ist alles gar nicht so schlimm, dann Gips auch nix, weil eine Lupe kein Gerät zur Mängelfeststellung ist  -  zumindest nicht im Mauerwerksbereich.
  17. @>H. Filusch

    Verblendung im Bild wurde vom Bauherren wg. optischer Mängel beanstandet.
    Tatsächlich:
    Der obere Bereich wurde vorab verfugt (2. Arbeitsgang), damit die Kappleiste für das Vordach korrekt montiert werden konnte.
    Der gesamte übrige Bereich war/ist noch gar nicht verfugt ...
    So ist das manchmal mit vermeintlichen Mängeln.
    • Name:
    • M.P.
  18. Was hat das jetzt hiermit zu tun? ...

    Was hat das jetzt hiermit zu tun?
  19. @Fragesteller

    eigentlich nix,
    aber dann doch:
    "je feuchter und glatter desto hell"
    Oder täuschen Ihre Bilder?
    Grüße
  20. Ganz einfach

    Daran kann man erkennen, das manches, was ein Bauherr für einen Mangel hält in Wirklichkeit keiner ist.
    • Name:
    • M.P.
  21. Ist doch wohl hier vollkommen egal. Der Bauträger ...

    Ist doch wohl hier vollkommen egal. Der Bauträger hat in der förmlichen Abnahme den Mangel anerkannt. Aus der Nummer kommt er rechtlich ja wohl nur sehr schwer, wenn überhaupt heraus.
  22. Haaaaallo!

    Würdet Ihr den Fragesteller bitte nicht so provozieren. Man kann das auch anders rüber bringen.
    Bitte!
  23. @ Herr Ulrich

    Wo ist denn jetzt das Problem bitteschön?
    Das wir ihm zeigen, dass er mit seiner Meinung evtl. falsch liegt und dies sehr deutlich.
    Oder was.
    Wenn ich schon den Begriff Schmerzensgeld lese, könnte ich ...
    Oder fange wir jetzt hier auch schon mit Bushscher pc an?
  24. Zu Beginn schreiben

    Sie "Leider ist ein Teil der Verfugung, bzw.dei Eckverfugungen sehr unschönbzw. unansehnlich geworden. Dies wurde in der Abnahme als Mangel nieder geschrieben".
    Nach dem Schreiben des Anwalts will er da ja auch gar nicht raus, sondern er ist bereit im Rahmen des bei optischen Mängeln üblichen, eine Minderung in Höhe von 550,- € gelten zu lassen.
    Das ist Ihnen zu wenig. Trotz der hier vorherrschenden Meinung, das dies sicher ausreichend ist, beharren Sie auf einer Minderung in doppelter Höhe.
    Tipp:
    Hören Sie einfach nicht auf die Experten hier, ziehen Sie vor den Kadi.
    • Name:
    • M.P.

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