Treppengeräusche vom Nachbarn
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Treppengeräusche vom Nachbarn

Treppengeräusche vom Nachbarn
  • Name:
  • Winfried
  1. Im Prinzip haben Sie kein Problem ...

    Foto von Josef Schrage

    Im Prinzip haben Sie kein Problem ...
  2. Na aber Herr Schrage, hier ist sicher auch ein wenig Weitsicht gefragt!

    Foto von Markus Reinartz

    Wir haben eine Doppelhaushälfte bezogen. Die Schallisolierung ist grundsätzlich wirklich gut, da wir von den Nachbarn so gut wie nichts hören. Selbst Bohrgeräusche sind nicht allzu störend.

    Einzig bei Nutzung der Stahltreppe mit Buchenstufen hören wir uns gegenseitig. Und zwar bereits bei "normalem" Auftritt und Gehtempo.

    Laut Expose wurden die Haustrennwände gemäß Schallschutznachweis nach statischen Erfordernissen zweischalig mit KSPlanelementen, d= 15,0 cm und 5,0 cm Fuge mit Mineralfaserplatten ausgeführt.

    Uns stören die Geräusche nicht, dennoch frage ich mich, ob hier vielleicht ein baulicher Mangel vorliegt, der den Wert des Hauses mindert? alles prima, aber mal so eben ein paar hundert € Wertminderung auf die schnelle wären doch nicht schlecht.

    Ihre Frage,

    "Uns stören die Geräusche nicht, dennoch frage ich mich, ob hier vielleicht ein baulicher Mangel vorliegt, der den Wert des Hauses mindert? "

    lasse ich mir gerade auf der Zunge vergehen ...

    Gruß Grundsätzlich Herr Schrage, stehe ich sicher dicht bei Ihnen bei einer derartigen Aussage wir derer von Winfried. Winfried wird aber sicher weiter denken, weswegen er die Frage mal im Netz einsellt. Er schreibt, dass Ihn die Geräusche nicht stören, was aber, wenn die Geräusche einen unbeteiligten Dritten stören, der das Haus z.B. in 15 Jahren von Winfried kaufen möchte. Ich denke, es ist Winfrieds gutes Recht einmal den Gedanken laut bzw. leise und schwarz auf weiß Kund zu tun.
    Man kann ja nicht immer nur von sich selbst ausgehen, sicher zumindest nicht in derartigen Fällen.
    Nun zur Frage, wie wurde die Treppenkonstruktion denn befestigt und vor Allem in welcher Wand. Sie sollte  -  sodann dies möglich ist  -  tunlichst nicht in der Trennwand bzw. in der Gebäudetrennwand zum Nachbarn hin befestigt werden und wenn doch, dann mit den Entsprechenden Entkopplungen.
    Stellen Sie doch mal ein paar Fotos ein Winfried.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  3. Schön Herr Reinartz, zu Ihrer "Weitsicht" ...

    Foto von Josef Schrage

    Schön Herr Reinartz, zu Ihrer "Weitsicht" ...
  4. Um hier gleich etwaigen Unterstellungen vorzubeugen: ...

    Um hier gleich etwaigen Unterstellungen vorzubeugen: ...
  5. Och Herr Schrage, was soll dass denn!

    Foto von Markus Reinartz

    gehört dann auch der Hinweis, dass der Fragesteller nur durch eine Klage zu seinem "Recht" kommt und bei dieser Klage einen Mangel beweisen muss.

    Sie hingegen geben schon jetzt Hinweise welcher Fehler zu einem "Erfolg" führen könnte, jedoch sollten Sie sich bei diesem vorauseilenden Gehorsam nicht widersprechen. (Erst die Befestigung der Treppe tunlichtst nicht! an die Gebäudetrennwand und dann aber doch ...)

    Oder glauben Sie, dass der Bauunternehmer (oder sonst wer), auf Grund von Hinweisen und Meinungen aus einem Internet-Forum sein Scheckbuch zückt?

    Gruß Um hier gleich etwaigen Unterstellungen vorzubeugen: Mir geht es überhaupt nicht darum, gegenüber dem Bauträger (mit dem wir übrigens sehr zufrieden waren!) oder anderen Beteiligten eine Wertminderung geltend zu machen. Das liegt mir völlig fern. Mir geht es tatsächlich nur darum, wie Herr Reinartz völlig richtig feststellte, nicht bei einem potenziellen Verkauf in der Zukunft auf die Nase zu fallen.

    "Ein paar Hunderter", lieber Herr Schrage, interessieren mich dabei nicht die Bohne.

    Zur Sache: Die Treppe ist tatsächlich an der Trennwand befestigt. Woran erkenne ich ggf. Entkopplungen?

    Gruß Winfried Ich mag auch keine Leute die auf biegen oder brechen Kohle von wem weiß ich auch immer versuchen beizutreiben oder nicht mal Fünfe gerade sein lassen können, allerdings muss ich auch sagen, dass ich, sodann ich Kunde oder Auftraggeber wäre, ebenfalls eine korrekte Leistung des Auftragnehmers abgeliefert bekommen möchte. Über Kleinigkeiten reden wir ja hier nicht, wenn der Schallschutz nicht eingehalten ist, ist dies ja keine Kleinigkeit, gelle, so zumindest würde ich das sehen. Und ich frage mich, warum es denn dann immer noch Handwerksmeister gibt, die ein derartiges Bauteil so bzw. derartg ausführen, wie der Fragesteller es beschrieben hat, nämlich in der Trennwand befestigt, warum macht man das, ging es denn dann wirklich nicht anders oder fabriziere ich  -  bzw. in dem Fall der Auftragnehmer  -  als Handwerksmeister so etwas? Das sind doch Kardinalspflichten, die es  -  wie die Treppe anders zu befestigen  -  einzuhalten gilt, sodann dies möglich ist. Es wird doch sicher nicht die erste Treppe sein die derjenige ausgeführt hat. In meinen Augen gibt es da im vorliegenden Fall kein Huppela, da isss mir aber was passiert und wenn ich das denn dann schon so ausführe, dann kann ich doch wenigestens die entsprechenden Auflager schaffen, von denen wir im vorliegenden Fall ja derzeit noch nicht wissen, ob sie denn nicht vielleicht doch vorhanden sind und eingebaut wurden.
    Sie selbst haben dies hier in diesem Forum auch sachon einmal geschrieben, dass eine Treppe nicht an den Trennwänden befestigt werden sollte.
    ach so Herr Schrage und tun Sie mir doch einmal bitte den Gefallen und verraten mir doch bitte, was es eigentlich für einen Unterschied macht, ob Sie oder ich das schreibe, dass Treppenläufe tunlichst nicht an den Trennwänden befestigt werden sollten.
    Falls Sie Herr Schrage nicht mehr so genau wissen, was Sie so alles hier schreiben  -  was unbestritten in dem Fall der Treppenauflager oder  -  Befestigung richtig war  -  füge ich Ihnen mal einen Link von dem an, was Sie so alles schreiben.

    Es bleibt also die Frage, was daran anders ist, wenn ich das schreibe und im Wesentlichen nichts anderes geschrieben habe als auch Sie.
    Und bevor Sie nun hier mal wieder unüberlegt poltern Herr Schrage, es gibt noch einen Link aus 2005 und noch einen aus 2003, in denen Sie auch nichts anderes schreiben. Wenn Sie es denn dann nicht mehr genau wissen, fragen Sie mich einfach, ich mache es denn dann einfach wie immer und helfe Ihnen mal wieder ein wenig auf die Srpünge. Sorry Herr Schrage, ich wollte nicht frech sein  -  sondern Sie wieder mal nur vor Ihrer eigenen Unüberlegtheit schützen, bevor Sie hier los poltern, dass in dem von mir eingestellten Link Ihres Beitrages eine etwas andere Wortwahl von Ihnen verwendet worden ist  -  aber das konnte ich mir trotzdem nicht verkneifen (grins, ich hoffe Sie können auch mal darüber grinsen und formulieren demnächst ein wenig freundlicher)!
    Nebenbei bemerkt, sei doch noch erwähnt, dass alleine die Treppe in einer derartigen oder an einer derartigen Trennwad zu befestigen noch keinen Mangel begründet und es auch nicht verboten ist eine Treppe an einer derartigen Trennwand zu besfestigen, sodann man denn dann dabei schlussendlich ein paar zu beachtende Regeln einhält.
    Welche Treppe hat den der Fragesteller. Eine halb oder eine viertel gewendete Treppe?
    Am Auflager muss man halt eben schauen, wie die Treppe befestigt ist. Ist sie angedübelt oder in der Wand eingestemmt worden und welche Bauteile Grenzen unmittelbar an die Stahlkonstruktion? Die Steine, die Wand, der Putz oder liegt da noch etwas dazwischen? Neopren oder irgend ein Kunststoff?
    Schauen Sie mal hier auf Seite 36, da sind einige Auflager dargestellt.

    Wie viele Auflagerpunkte gibt es denn dann in der Trennwand?
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  6. Haben Sie ganz herzlichen Dank, Herr ...

    Haben Sie ganz herzlichen Dank, Herr ...

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