viel Geld nur fürs Feuchtemessen ...?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

viel Geld nur fürs Feuchtemessen ...?

wir haben 2 feuchte Ecken im Haus und wollten wissen, woher diese kommt. Nach längerem suchen fanden wir einen Architekten der uns die Feuchtigkeit in den Wänden mit einem kleinen Gerät ausgemessen hat. Er meinte es käme von der schlecht issolierten Außenwand. Sagte es und ging!
Nach 4 Monaten habe wir jetzt eine Rechnung von rund 200,- € bekommen! Auf Nachfrage erklärte er das dies eben so wäre ...!
Ein Angebot gibt es natürlich nicht da wir ja nur telefonisch angefragt hatten.
Ist dies rechtens einen solchen Betrag für diese Leistung zu verlangen? Zumal ich ja noch nicht weiß, ob dies auch wirklich daran geleegen hat?
  1. Auch hier?

    Was war vereinbart und beauftragt?
    Ich sehe das als sachverständige Tätigkeit. Wenn nichts vereinbart wurde gilt auch hier die "ortsübliche" Vergütung.
    Nach JVEG werden hierfür netto 75 € Std. abgerechnet. Die Fahrzeit und das Rechnungsschreiben gehört mit zum Zeitaufwand. Dazu kommen noch Fahrtkosten usw.
    Im Privaten Bereich gelten 65  -  130 .  -  Std. hier als Normalwert.
    Jetzt kann man sich ausrechnen wie weit man für 200,- € kommt.
    Das Ergebnis ist sicher "unbefriedigend" aber wenn die Frage nur war : " Feucht" hat er die scheinbar beantwortet.
  2. Nur wir stellten uns die Frage, kommt die ...

    Nur wir stellten uns die Frage, kommt die Feuchtigkeit evtl. aus der Heizung oder nicht? Nicht war scheinbar die richtige Antwort, es käme wohl von außen (s.o.)
  3. er hat auch zusätzlich 1,- pro km abgerechnet!? ...

    er hat auch zusätzlich 1,- pro km abgerechnet!?
    Gelten hier andere Sätze wie bei Normalsterblichen (0,30)
  4. Normal

    Foto von Dipl.-Ing. Jürgen Weber

    Wer was bestellt und die Aufgabe nicht exakt beschreibt darf sich nicht wundern, wenn man eine unbefriedigende Aussage bekommt.
    Der erste Fehler passierte offenbar, dass ein Architekt und kein Sachverständiger für Feuchteschutz beauftragt wurde. Architekten sind Künstler und keine Ingenieure. Das ist keine Herabwürdigung, sondern nur eine Feststellung. Ich z.B. bin Bauingenieur. und würde mit Sicherheit einem potenziellen Häuslebauer sagen, dass er sich eine Architektenplanung von einem Architekten besorgen soll. Ich wäre da die falsche Adresse! Leider fühlen sich manche Architekten dazu berufen, einfach über alles ein fundamentiertes Fachwissen zu besitzen.
    Die Arbeitszeit des Architekten ist allerdings trotzdem zu bezahlen. Im Privatbereich sind Stundensätze für Sachverständige tatsächlich von 60,00  -  110,00 € (netto) zu kalkulieren. Vereidigte Bausachverständige haben Stundensätze im Durchschnitt von 75,00  -  130,00 € (netto). Die 200,00 € würden somit für die An- und Abfahrt (Anfahrt, Abfahrt) sowie für eine Stunde Beratung (egal welche Qualität) reichen. Die Fahrtkosten für den PKW (ca. 0,5 €  -  netto pro km) kommen dann noch dazu.
    Vielleicht gehen Sie beim nächsten Problem anders ran. Fragen sie in diesem Forum, welcher Kollege in ihrer Nähe ist und den Problemkreis fachlich beherrscht. Dann können sie gezielt den Auftrag erteilen.
  5. Das kann man nicht so allgemein sagen

    Hallo Herr Weber,
    ich bin selbst konstruktiver Bauingenieur und habe oft Architekten in Bauphysikseminaren der Ing. -Kammer getroffen und mir sind einige Architekturbüros bekannt, die auch im Bereich Bauschäden und Bauphysik sachverständig tätig sind.
    Architekten sind auch Bauingenieure.
    Gruß
  6. 200 € ist nicht viel

    wie meine Vorredner bereits verdeutlicht haben. Stundensätze für Architekten ergeben sich aus der HOAIAbk. § 6 Zeithonorar (38-82 EUR). Gutachterhonorare können höher sein, diese sind frei verhandelbar (HOAI § 33).
    Wenn der Architekt die Anfahrt mit in seinen Zeitaufwand eingerechnet hat, so ist der Ansatz von 1 EUR/km für die Anfahrt etwas happig. Er ist jedoch nicht verpflichtet nur den Steuerfreibetrag von 0,30 EUR/km in Rechnung zu stellen. Er ist durchaus berechtigt höhere km-Sätze abzurechnen, 0,50 EUR/km sind durchaus üblich. Hat er die An- und Abfahrt (Anfahrt, Abfahrt) nicht im Stundenhonorar abgerechnet, so erscheint auch ein km-Geld von 1 EUR/km als angemessen.
    Schade ist, dass der Architekt anscheinend nicht genau genug beraten hat. Hinweis notwendiger Dichtheitsprüfung der Haustechnik + Feuchtemessung für Außenwandabdichtung. Aber ein ordentliches Gutachten mit Prüfung aller Randbedingungen und Ursachenfeststellung der Feuchte ist wohl für 200 € brutto auch nicht zu erwarten. Sowas kostet schnell mal netto 700 € und mehr, gerade wenn dann noch Sanierungsempfehlungen dazu kommen.
  7. nun das mit dem Preis kann ich ja ...

    nun das mit dem Preis kann ich ja mittlerweile verstehen.
    Ich weiß ich hätte ja zuvor fragen sollen, aber andererseits hätte der gute Mann mich ja mal auf die zu erwartetenden Kosten zuvor aufmerksam machen können!
    Fühle mich ein eben "über den Tisch gezogen"!
  8. mmh  -  Hinweis worauf

    Aus Sicht eines Architekt oder Sachverständigen sind Rechnungsbeträge von 200 € i.d.R. Bagatellbeträge.
    Bei PC-Reparaturen werden auch gern schon mal 80-120 € für die Stunde veranschlagt. Was hatten Sie denn bei dem Architekt für einen Stundensatz oder Gesamtbetrag erwaret? Klar  -  kein Rechnungseingang löst Freude aus, wenn das Geld vom eigenen Konto viel zu schnell runter geht  -  Kürzungsmöglichkeiten gibt es da tatsächlich nur, wenn nachweisbar falsch gearbeiet wurde.
  9. der Hinweis, dass die Antwort auf die von ...

    ... der Hinweis, dass die Antwort auf die von der Hinweis, dass die Antwort auf die von mir gestellte Frage nicht billig sein wird!
    Aber warum rechnet er mehr als den in der HOAIAbk. gestellten Std. Satz ab? Er hat kein Gutachten erstellt!
    Muss man sich nicht an diese halten?
  10. Was hat er denn wie abgerechnet?

    Stundensatz für ... Fahrtkosten ... sonstige Nebenkosten ...?
  11. 115,  -  die Stunde und 1,- pro KM (Anfahrt aber ...

    115,  -  die Stunde und 1,- pro KM (Anfahrt aber auch schon stundenmäßig berechnet)
    Es ist eben meines Erachtens sehr viel Geld für sehr wenig Leistung.
    War wohl eben etwas naiv!
  12. Nicht naiv, nur schlecht beraten

    Wenn der Architekt auch solche Begutachtungen durchführt, dann sollte er die Vertragsgestaltung und Bearbeitung sorgfältiger durchführen.
    Hierzu gehört am Anfang ein schriftliches Auftragsschreiben, welches Angaben zum Objekt und zur Fragestellung enthält und ein schriftliches Privatgutachten mit Fotdokumentation und Sanierungsvorschlägen. Ich weiß aber von einem vergleichbaren Gutachten über Schimmelschäden Aufgrund von Wärmebrücken und ungenügender Dämmung, dass da je nach Fragestellung zwischen 1.000 und 2.000 € herauskommen können.
    Allerdings ist ein solcher Ortstermin mit nur mündlicher Beratung ohne Dokumentation fast wertlos für Sie.
    Es ist eine rechtliche Frage, ob Sie nicht einfach den Stundensatz auf übliche 0,50 €/km und den Stundensatz auf 75 €/Std. senken dürfen, dies schriftlich mitteilen und erstmal nur diesen Betrag anweisen.
    Gruß
  13. Gutachterkosten: Frage mich, weshalb ...

    (nebenbei) ich einen Abschluss als Dipl. -Ing. habe und doch (Künstler) Architekt bin, Herr Ing. -Kollege Weber.
    @ Herrn Lott: Ihr letzter Beitrag hier ist völlig korrekt. Ich möchte insofern meine Bemerkung Ihnen gegenüber an anderer Stelle revidieren. Entschuldigung.
    @ Fragestellerin: Sie sind bedauerlicherweise an einen etwas seltsamen "Kollegen" geraten. Ggf. haben Sie aber auch noch eine etwas unpräzise Aufgabenstellung gegeben. Allerdings hätte Sie der Architekt schon darauf hinweisen sollen und eine Klärung der Aufgabe herbeiführen müssen.
    Wie Herr Lott würde ich Ihnen empfehlen wollen den regulär nach HOAIAbk. max Stundensatz i.H.v. 82 € zzgl. des Kilometergelds wie angefordert i.H.v. 1 €/km bezahlen. Ich hoffe der "Kollege" hat Ihnen einen Stundennachweis zugeschickt. Ansonsten gibt's erstmal kein Geld bis dieser vorliegt. Teilen Sie ihm Ihren Unmut explizit und den Grund für die gekürzte Rechnung schriftlich mit. Warten Sie auf dessen Reaktion.
    Ansonsten, 200 € sind nicht die Welt, um ggf. vor Geriocht darum zu streiten. Gelernt haben Sie für die Zukunft doch hiermit hoffentlich.
  14. vielen Dank für die Ratschläge ... und ja, klar ...

    vielen Dank für die Ratschläge ...
    und ja, klar habe ich gelernt und mir geht es mittlerweile auch nicht mehr um die 200,- €. Ich find im Nachhinein nur die Vorgehensweise der Dipl Ing. nicht unbedingt redlich!
    Ich bin auch selbständig und mache meine Kunden immer auf die Kosten aufmerksam wenn ich merke es mit einem Laien zu tun zu haben!
    Und dies hätte man schon an meiner Fragestellung erkennen müssen ...
  15. Eben ...

    zahlen Sie nicht mehr als notwendig und geben Sie "Krate" an den Kollegen zurück. Grüßen Sie diesen von mir. Ich würde ihm schon den Kopf zurechtrücken. ;-)
    "Glück auf"
  16. Herr Kaiser

    Foto von Dipl.-Ing. Jürgen Weber

    Vielleicht gehören Sie zu den Dipl.  -  Ing., welche gleichzeitig die künstlerische Berufung in sich tragen. Kann schon sein, dass es solche Einsteins gibt. Ich zähle mich nicht dazu. Ich bin Ingenieur mit Überzeugung und kein Architekt- obwohl ich 2 Diplome im Bau aufzuweisen habe. Wenn sie im Ingenieurstudium auch die Kunst studiert haben  -  Hochachtung! Ich hoffe nur, dass auch ein Dritter irdend wann zu einer Rechnung über 200,00 € von Ihnen die Einschätzung gibt  -  zahlen sie nicht mehr als notwendig?! Solche Aussagen sind als Akademiker einfach nur peinlich.
  17. Herr Weber ...

    Sie scheinen's ja wirklich nötig zu haben. Aber bitteschön.
    Gute Besserung

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN