Architekt verweigert Arbeit
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architekt verweigert Arbeit

Hallo,
wir sind Bauherren in Hessen, Neubau Einfamilienhaus, inzwischen eingezogen (vor 10 Wochen), aber es sind noch viele Restarbeiten im Haus durchzuführen.
Unser Architekt hat uns nun mündlich eröffnet, dass er keine weiteren Arbeiten für uns ausführen wird und das, bei bestehendem Architektenvertrag.
Es sind für die Restarbeiten noch einige Dinge ungeklärt, teilweise auch wegen fehlerhafter Planung, und in den Wochen seit Einzug ist fast nichts mehr passiert. Wir hatten schon klar die Restarbieten schriftlich aufgelistet und mit Terminvorgaben für Rückmeldungen/Klärungen/Fertigstellung an den Architekten geschickt. Die Termin sind meist ohne Ergebnis verstrichen, stattdessen hatte er um ein Gespräch gebeten. Diesem Wunsch waren wir nachgekommen. Bei dem Gespräch wurden noch mal alle Punkte, die offen sind, gemeinsam festgehalten. trotzdem ist fast nichts passiert.
Bei einem konkreten Gewerk hatte er uns dann vergangene Woche gemailt "Ich möchte das Gewerk jetzt schnell abgeschlossen sehen.  -  Wie ist Ihre Entscheidung", worauf wir zurückgemailt hatten, dass  -  wie schon mehrfach mitgeteilt  -  nicht er, sondern wir diese Arbeiten endlich abgeschlossen haben möchten und dass (wie ein paar Tage zuvor besprochen) noch 2 Fragen zur Klärung durch ihn offen sind und wir um schnelle Rückmeldung bitte, weil wir erst nach Erhalt dieser Informationen in der Lage sind, die Entscheidung zu treffen.
Das hat ihn offensichtlich so geärgert, dass er kurz vorbeikam, sagte, er mache keine Arbeiten mehr für uns, auf unseren Hinweis auf den bestehenden Vertrag einfach abwinkte und wegging und meinte, die Zusammenarbeit würde nicht funktionieren.
Letzteres sehen wir übrigens ähnlich, allerdings Aufgrund mangelnder Architektenleistung in Qualität und Quantität, was wir schon massiv durch Eigenleistung während der gesamten Bauphase kompensieren mussten.
Hat jemand ähnliche Erfahrung? Was sollen wir tun? Wir möchten Ihnen nicht aus dem Vertrag entlassen (übrigens hatte er früher schon 2 mal eine Kündigung angedroht), schon allein aus Gewährleistungsgründen. Allzu viele Zahlungen an den Architekten sind auch nicht mehr offen. Wir denken, er soll auch seine Planungsfehler und Bauüberwachungsmängel auch selbst ausbaden.
Kann uns jemand wieterhelfen.
Vielen Dank
maddin234
  • Name:
  • maddin234
  1. Architektenvertrag und Mitwirkung des Bauherrn

    Ihre Darstellung des Vorgangs bleibt viel zu unbestimmt, als dass man hierzu konkret Stellung nehmen könnte. (bspw. auch? wer ist Urheber/Verursacher der einzelnen Vorgänge?)
    Daher ganz allg. meine Empfehlung:
    1. Lassen Sie den Vorgang (Durchführung von Restarbeiten, Leistungsmängel) durch einen erfahrenen Sachverständigen für Bau- und Architektenleistungen prüfen (meist sehr hilfreich ist auch ein Mediator). Dieser sollte dann ggf. Weiteres veranlassen können.
    2. und/oder ziehen Sie eine Fachanwalt für Baurecht zu Rate.
    MfG
    R. Kaiser
  2. Warum nur

    hatte ich so eine Antwort schon erwartet ...
    Mein allgemeiner Laienrat: Mit 2. (Anwalt) anfangen, der kann nämlich auch sagen, ob 1. überhaupt benötigt wird. Wenn der Anwalt kein absoluter Anfänger ist, kann er die Lage ganz gut allein abschätzen, hier geht's ja erstmal wohl eher um Zuständigkeiten als technische Fehler. (Auch Vermittlung ist klassische Anwaltsarbeit)
    Wenn die Sachlage wirklich so ist, dass Informationen von Architektenseite nach mehrmaliger Aufforderung nicht gebracht werden geht's nur mit juristischem Knüppel, der vernünftige Weg klappt ja nicht. Der Anwalt kann dann das ganze Spielchen durchziehen: Alle HOAIAbk.-Leistungen erbracht? Eventuell Bauverzögerungen zu verantworten=>Anzeige an A., formgerechte Fristsetzungen, Ersatzbeauftragung androhen usw.
    Der gute Mann ist offenbar der Meinung, dass ihm bauen mit diesen Bauherrn keine Spaß mehr macht und will's jetzt irgendwie schnell beenden. Er wird nach Anwaltsschreiben sicherlich nicht fröhlich und engagiert loslegen, aber zumindest so korrekt, dass ihm kein Vertragsbruch vorgeworfen werden kann, mehr ist auch nicht zu erreichen.
    Bevor Architekten das wieder viel zu einseitig finden: Ja, die Schilderung der Probleme reicht nicht aus, aber ein Anwalt wird auch dem BH sagen, was er erwarten kann und selbst erbringen muss.
    Wenn Sie mit Mängeln wegen Nachlässigkeit/Unfähigkeit des Architekten rechnen (und das Geld dafür noch reicht), sollte natürlich auch ein anderer Fachmann das Ganze einmal begutachten.
    Gruß
    Volker Leue
  3. @ Volker Leue..

    Stimmt im Grundsatz. Nur hoffe ich, dass der/die Fragesteller dann auch akzeptieren können, wenn der Anwalt ihnen sagt, dass diese den/die Fehler gemacht haben (und natürlich, dass der RA das Kreuz dazu hat).
    Denn irgendwie hat mich die Aussage
    > > Allzu viele Zahlungen an den Architekten sind auch nicht mehr offen <<
    ein wenig stutzig gemacht. Denn die könnte bedeuten, der A. hat noch nicht alles abgerechnet. Sie könnte aber auch bedeuten, "Wir sitzen auf den Rechnungen".
    Und das würde dann schon eine gewisse Unlust des A. erklären.
    Denn ein solches Vorgehen müsste schon begründet werden (dem A. gegenüber) und würde hier dann wohl mit:
    "Wir haben ihm ja schon diese und jene Mängel angezeigt und dafür Geld zurückbehalten"
    erläutert.
    Jaja  -  ich weiß. Ich unterstelle schon wieder mal Böses. Aber leider ist das zu oft die Realität, weil der A. natürlich erst am Ende schlussrechnen kann  -  dann wenn er seine Schuldigkeit im Wesentlichen getan hat.
    Was bei Zahlungsverzögerungen natürlich gewisse Denkmuster in Gang sett  -  egal ob zu Recht oder Unrecht.
  4. natürlich

    tue ich allen Beteiligten unrecht.
    Aber oftmals hat der Architekt auch mal irgendwann die Schnauze voll.
    Terminiert wird über seinen Kopf weg.
    Fachliche Statements werden bei den "guten" Bekannten in Frage gestellt.
    Zu teuer ist ja sowieso immer alles ("mein Nachbar hat aber damals für den Innenputz nur die Hälfte bezahlt")
    Für das bisschen Zeichnen bekommt der ja sowieso zu viel Geld.
    Und die Abschlagsrechnung lassen wir erstmal liegen, sollen die Handwerker erstmal das Gewerk mängelfrei fertigmachen, bevor der Architekt wieder Kohle bekommt.
    Und: Samstags ist der Kerl ja sowieso nie zu erreichen.
    Wenn der Architekt schon mehrmals die Brocken hinschmeissen wollte, wird es ja nen Grund dafür geben.
    Aber: natürlich tue ich allen Beteiligten unrecht.
    Gruß Christian
    BU aus NRW
  5. Thema verfehlt

    Ich habe den letzten Beitrag jetzt schon 3 mal durchgelesen und kann immer noch net erkennen, was er mit DIESER Fragestellung zu tun hat. In meinen Augen gar nix.
    Natürlich wird's nen Grund geben, wenn so ein mimosenhafter Architekt hinschmeißt. In diesem Fall ist er offensichtlich an seiner eigenen Unfähigkeit gescheitert.
    Ich würde an Stelle der Bauherren auch nicht über einen Anwalt gegen den Architekten vorgehen, mit dieser Vorgehensweise wird nur gutes Geld schlechtem Geld hinterher geworfen. Ich würde die Restarbeiten und Mängelbehebung direkt mit den betroffenen Firmen abklären und das Kapitel Architekt ad acta legen.
    MfG Ortwin
  6. Das wird so einfach..

    auch nicht funktionieren Hr. Duddek. Wie soll denn in diesem Stadium der BH plötzlich die Arbeit des A. übernehmen können. Damit bringt er meiner Meinung nach noch mehr mögliche Fehlerquellen ins Spiel. Davon abgesehen, wird er dazu nicht in der Lage sein. Ob wohl die ausführenden Firmen einsichtig bzl. der noch zu leistenden Arbeiten sind bleibt auch offen. Manchmal braucht es dazu den nötigen "Nachdruck". Ob die BH-schafft dazu in der Lage ist? Auch fachlich? Ich habe da mein Zweifel.
    Mir ist der Situationsbericht viel zu schwammig, um überhaupt eine objektive Stellungnahmen abgeben zu können.
    so long
  7. im Gegenteil

    ... der Beitrag trifft es schon ziemlich gut!
    Im Grunde haben wir viel zu wenig Information und Generalabsolution gibt es hier nicht! Zumindest nicht von mir.
    Wir wissen nicht mal ob die "Minderleistung" eine Minderleistung und der "Planungsfehler" ein Planungsfehler ist ... aber Geld wurde auf jeden Fall zurückbehalten.
  8. Wieso ...

    Wieso trifft es der Beitrag ziemlich gut, wenn darin dem Bauherren Verhaltensweisen unterstellt werden, die aus dem Fragetext in keinster Weise hervorgehen? Und wieso trifft es den Beitrag gut, wenn lediglich an den Haaren herbei gezogene Vermutungen angestellt werden? Weshalb wird dem Fragesteller nicht geglaubt, was er schreibt, aus welchem Grund soll er ein Lügner sein? Sofern nichts Gegenteiliges bekannt ist, kann man wohl davon ausgehen, dass das, was er uns mitteilt, auch zutreffend ist, es besteht kein Grund, dies anzuzweifeln.
    Macht euch doch bitte mal von eurer Vorstellung frei, dass alle Architekten Gutmenschen sind, es gibt immer solche und solche (die Bauforumsarchitekten mal ausgeschlossen)
    @) Ste-030-Bar: Bitte meinen Nachnamen mit ZeKah schreiben, oder (falls zu schwierig) alternativ den Vornamen verwenden ;-)
    MfG Ortwin
  9. Na gut ...

    der Beitrag von Chr ... war vielleicht etwas sarkastisch.
    Hallo Ortwin
    Ich komme weder auf die Idee den Fragesteller als Lügner zu bezeichnen noch den Architekten als unfähig darzustellen.
    Dazu fehlt mir die notwendige Info ... und erfahrungsgemäß liegt die Wahrheit auch oft irgendwo in der Mitte ...
    Schönen Feiertag
    Grüße
  10. Die Reflexe funktionieren gut

    in diesem Forum!
    1. 'Nicht allzu viele Rechnungen ... offen' lese ich als: Der weitaus überwiegende Teil ist bezahlt (das wären nach meinem Verständnis 80-90 % des Gesamtbetrages).
    2. ' ... dann muss er einen Grund dafür haben ... ': Aus eigener Erfahrung, NEIN. Wenn der Planer mit seiner Aufgabe überfordert ist und der BH stellt Detailfragen oder mahnt fehlende Pläne an (die fehlen, weil kein Plan existiert), verliert gerade ein 'minderfähiger' Architekt sehr schnell die Lust. Beleidigt sein ist leichter als mangelndes Wissen einzugestehen.
    3. Selbst wenn es Gründe gegeben hat, den Kram hinzuwerfen, das darf weder der BH (den das wirtschaftlich ruinieren kann) noch der Architekt (der das wissen MUSS, darum ist allein die Drohung eigentlich ein Kündigungsgrund).
    Egal, wie viele Info noch fehlt und dass der Kollege bestimmt gute Gründe hat: Es ist doch wohl eindeutig zu beantworten, dass der Mann nicht von jetzt auf gleich einseitig die Arbeit verweigern darf?
    Auch wenn's im Forum auf niemand zutrifft, es gibt unfähige Architekten (und Maurer, Bäcker, Verwaltungsbeamte, Lehrer ...)
    @Fragesteller: Um mal die Architekten mit Infos zu versehen: Will der Mann nicht mehr, weil er sein Geld nicht bekommen hat? Um welche offenen Fragen geht es konkret? Gab es vorher schon Schriftwechsel wegen Vertragsauflösung ('zahlen oder ich mache nichts mehr ... ')?
    Gruß
    Volker
  11. Versende hiermit ein freundliches "c"

    Sorry Orwin, das kommt durch die Wurstfinger ;-)
    Es wurde nun schon häufig genug geschrieben  -  es geht nicht um irgend welche Schuldzuweisungen!
    In dem Situationsbericht finde ich nicht einen greifbaren Fakt der es (aus der Ferne) zulässt, einem der Beteiligten Dummheit, Faulheit, Raffgier, Inkompetenz, kriminelle Tendenz oder sonst irgend etwas vorwerfen zu können.
    Somit verbleibe ich in der neutralen Ecke mit Popcorn und Cola und schaue den "üblichen Reflexen" in solchen Beiträgen zu.
    (Da hat der Volker recht)
    PS: In solchen Fällen würde mich schon mal die Version des A. interessieren ...
    vG
  12. OT: Herr Ste-030-Bar

    Auch wenn er manchmal "Ohrwürmer" liefert,
    lasst ihm sein .. t ...
    ;-)
    Sorry und Grüße
  13. Lassens wir gut sein ...

    Lassens wir gut sein mit meinen Namen, sind ja in der Tat beide net so einfach weil net sehr geläufig.
    Eine Stellungnahme des Architekten hätte ich auch sehr gerne gelesen, werden wir aber wohl niemals bekommen. Ebenso schade (eigentlich schon unverständlich) ist es, dass sich auch der Fragesteller nimmer rührt ...
    MfG Ortwin
  14. Hallo liebe "Antworter",

    sorry, dass ich mich nicht eher gemeldet hatte, aber es ist leider immer viel zu tun. Auf jeden Fall vielen Dank für alle Kommentare. Sicherlich wurden viele Spekulationen geäußert, kann ich im Moment nicht alle kommentieren (mache ich vielleicht noch später, wenigstens einige). Nur kurz zum Thema "Bezahlung": Alle Teilrechnungen vom Architekten wurden umgehend bezahlt. Es sind halt noch nicht alle Leistungen erbracht, daher auch noch nicht in Rechnung gestellt. Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass der Rest des vereinbarten, noch nicht gezahlten Honorars nicht reicht, die Arbeiten durch einen Dritten abwickeln zu lassen. Nur ein Gefühl, aber daher die Anmerkung.
    Mal ein konkretes Beispiel:
    Im Rohbau sollte die Kellertreppe aus Fertigbetonteilen gefertigt werden (war die günstigere Variante).
    Der Rohbauer hatte aber die dafür notwendigen Infos nicht rechtzeitig erhalten, also wurde eine etwas teurere Treppe in Ortbeton gebaut.
    Laut Rohbauer wurde exakt nach Aufriss des Architekten gebaut.
    Bei der Rohbauabnahme hat der Architekt gesagt, er habe alle (!) Rohbaumaße vorab geprüft (habe ihn  -  nebenbei gesagt  -  nie mit einem Zollstock gesehen) und eine Überprüfung bei der Abnahme sei daher nicht notwendig.
    Monate später ist uns (BH) aufgefallen, dass die Betontreppe um eine Stufe falsch gebaut war, sodass im EGAbk. der Anschluss zur ersten Zimmertüt nicht passte.
    Der Architekt wollte eine Stufe aufbetonieren, was statisch nicht möglich war.
    Seitens der BH kam der Vorschlag, die Treppe mit Gasbetonsteine zu erhöhen, das war möglich und wurde auch so gemacht.
    Die Qualität des A kann jetzt vielleicht jeder für sich selbst einstufen.
    Wir möchten ohne großes Theater den Bau fertiggestellt sehen. Nicht mehr und nicht weniger aber das schnell. Sollte man die Architektenkammer informieren und um Rat fragen?
    Im übrigen zum Thema "Einmischen der BH": Wir haben dem A vor Vertragsunterzeichnung gesagt, dass wir stets mitdenken werden. Weiß übrigens prinzipiell nicht, wo da ein Problem liegen soll, mir ist das immer lieber, wenn noch jemand mitdenkt. A sagte "Das ist mir doch viel lieber, als wenn der BH nicht mitdenkt". Wir hatten ihn eigentlich immer "an der langen Leine gelassen", aber wenn ein lapidares E-Mail des A eine Estrichhöhe ankündigt, die 30 mm zu hoch für alle weiteren Ausführungen ist und der BH samstags in aller Frühe gerade noch die Estrichleger stoppen kann und den Architekten zur Klärung aus dem Bett telefonieren muss und sich zeigt, dass derr BH recht hat, dann finde ich es schon traurig. Und wenn so etwas kein Einzelfall ist, sondern sich häufig wiederholt, was soll ich da noch sagen ...
    Ferner: Wir sind beide (beide BH) "technisch vorbelastet" und kennen uns durch unseren Beruf mit Projektabwicklung (meist im größeren Stil) aus. Von daher können wir das alles doch einigermaßen beurteilen.
    So viel für heute. Was haltet Ihr vom Gang zur Architektenkammer? Würde ich eigentlich gerne vermeiden, weiß mir aber im Moment keinen anderen Rat.
    Viele Grüße
    maddin234
  15. Meiner Meinung

    und eigenen Erfahrung nach nicht sinnvoll. Die Kammer ist eine Standesvereinigung der Architekten, bestmögliches Ergebnis ist eine gemeinsames Gespräch zur friedlichen Klärung (aber wenn's am 'Nichtkönnen' liegt ...). Bei uns (auch in Hessen) führte es nur zu einer Architektin, die offenbar juristische Beratung erhalten hatte, was als Mindestleistung zu erbringen ist. So wurden denn Pläne nachgereicht, rückdatiert und Maße hinterher 'festgelegt'; das machte einige Fehlleistungen schwieriger belegbar.
    Nur eine persönliche Meinung und Einzelfallerfahrung, mag auch anders möglich sein, aber einen 'Ordnungsruf' würde ich nicht erwarten.
    Gruß
    Volker

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