Zimmer zu niedrig  -  Schadensersatz
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Zimmer zu niedrig  -  Schadensersatz

Hallo,
während der Planungsphase haben wir unseren Architekten daraufhin gewiesen, dass im Kinderzimmer die Deckenhöhe mit 2.30 zu niedrig ist, wir haben eine Deckenhöhe von 2.50 vereinbart, er würde dies in der Planung berücksichtigen.
Unser Haus wurde vor 7 Tage aufgestellt und leider ist die Deckenhöhe im Kinderzimmer nur 2.30, morgen haben wir ein Gespräch wegen finanzieller Erstattung (Decke anheben geht wegen der Gesamtstatik des Daches nicht mehr).
Ich will in das Gespräch vorbereitet gehen:
  • Wieviel ist hier eine Wertminderung geltend zu machen? 10 %?
  • Raum hat 15.5 m², Wert pro m² ca. 2200 €

Kann da jemand weiterhelfen?
Grüße
Alexander

  • Name:
  • Alexander
  1. ogottogotttogott

    normalerweise ist das gar nicht zu akzeptieren. Neubau, Rückbau etc. sind eigentlich die richtigen Ausdrücke für sowas. Sie wollen den Rest ihres Lebens darin wohnen?
    Wenn es wirklich schriftlich (und vor allen Dingen juristisch) unantastbar ist würd ich auf Rückbau bestehen.
    Nun gut, ihre Entscheidung.
    Wohnfläche umgestaltet in Nutzfläche wär mein Ansatz: m² von 2000,- auf 800,- mindern.
    Aber ohne Rechtsbeistand geht es sowieso in die Hose.
    Daher: Profis ran holen.
    Viel Glück
    Gruß Christian
  2. wenn

    die LBOAbk. des zuständigen Bundeslandes Raumhöhen von 2,30 m für Wohnräume zulässt, wird der Raum nicht gleich nur "Nutzfläche". Also Vorsicht mit schnellen Schüssen. Alles "Schriftliche" von im Baurecht versierten RA prüfen lassen ...
    • Name:
    • M.P.
  3. Ich kann da auch nur zu einem RA raten ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Ich kann da auch nur zu einem RA raten alles andere, droht zum Scheitern verurteilt zu sein.
    Mal neugierig: Wieso stand eigentlich übberhaupt einmal zur Diskussion, die Räume im Dach 2,30 Meter hoch auszuführen?
  4. Herr Peters

    mir wäre es erstmal schnurzpiepegal was in der LBOAbk. steht.
    Vereinbart waren 2,50 m, für mich ist der Raum bei 2,30 m nicht als Wohnraum nutzbar.
    Alles andere wird man sehen.
    Gruß Christian
  5. LBO BW

    LBO BW sagt für Aufenthaltsräumen 2.30.
    Vereinbart waren definitiv 2.50, so wurde es auch vom Bauleiter und Architekten auch gesagt, sie würden den Plan korrigieren, und haben auch ihre Schuld eingestanden.
    Was tun? Das Verhältnis zwischen Bauleiter und dem Architekten war eigentlich bisher gut, da will man ja nicht gleich mit dem Anwalt kommen.
    Keine ungefähre Schätzformel?
    Grüße Alexander
  6. Je höher, desto weiter, je mehr, desto platsch ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Es gibt da wohl keine Formel, die man hier ins Forum setzen kann. Ich könnte mir vorstellen, dass man die Minderung über das Zielbaumverfahren nach Oswald ermittelt. Ich würde Ihren Baupartner vorlegen lassen und ihm eine Zahl nennen lassen. Wenn Sie damit zufrieden sind, dann machen sie's. Wenn nicht, dann nicht. Merkwürdig finde ich nur, dass Sie sich durch eine Minderung mit einem derartigen Mangel zufrieden geben. Geld ist doch nicht alles im Leben, oder?
  7. Weil Deckenhöhe nicht änderbar ist

    Leider kann man die Deckenhöhe nicht ändern, ist so passiert,
    irgendwie muss man ja zu einer Lösung kommen.
    Grüße
    Alexander
  8. Aber warum,

    waren überhaupt mal 2,30 m nicht nur im Gespräch, sondern schon auf dem Plan? Aus Kostengründen?
    Mich würden die 2,30 m in den anderen Räumen mehr stören als im Kinderzimmer? Es geht doch ums DGAbk. und auch um Ihr Schlafzimmer und das Bad?
    Kehlbalken sichtbar lassen geht nicht? Vermutlich Balkenschuhe?
    Ist auch nicht jedermann Geschmack.
    Die Decke ist schon fertig beplankt und der Fußboden auch und es sind noch 2,30 m?
    Grüße
  9. Geht nicht, gibt es nicht!

    Foto von Helmuth Plecker

    Warum soll es nicht möglich sein, die Decke höher zu legen? Die Menschen fliegen zum Mond, schicken unbemannte Flugkörper zum Mars und zu Kometen und dann soll es nicht möglich sein, eine Kehlbalkenlage höher zu legen. Das bezweifele ich ...
  10. Rücksprung zum Ausgangszitat: "er würde dies"

    Mich stört de Satz in der Ausgangsfrage "er (der Architekt) würde dies in der Planung berücksichtigen". Später wird klar, der Plan wurde nicht geändert, wahrscheinlich war es bereits zu spät und die Fertigung lief.
    Entdeckt der Bauherr einen Fehler im Plan, muss er darauf bestehen, umgehend mit Terminsetzung einen korrigierten Plan zu erhalten.
    Hans-Joachim Wienert

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN