U-Wert schon vor Vertragsabschluss nennen oder berechnen lassen?
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U-Wert schon vor Vertragsabschluss nennen oder berechnen lassen?

Hallo geehrtes Forum,
wir wollen ein Einfamilienhaus mit einem Generalunternehmer bauen lassen. Verträge noch nicht unterschrieben, werden noch verhandelt: Ein Punkt betrifft den U-Wert:
Der Generalunternehmer sagt, es wäre allein wichtig, dass das Haus den Vorgaben der EnEVAbk. entspricht, nicht aber im Vorwege einen U-Wert festzulegen.
(Die Grundrisszeichnungen liegen vor, aber es sind noch keine Berechnungen des Architekten erfolgt)
Was meinen Sie?
  • Name:
  • Michael
  1. U-Wert

    Foto von Dipl.-Ing. Jürgen Weber

    Die EnEVAbk. muss ohnehin eingehalten werden. Ich würde auf eine genaue Festlegung des U-Wertes in der gesamten Thermischen ülle (Wand, Dach, Bodenplatte; Fenster) bestehen. Dann sind im Zweifel die Gebrauchseigenschaften festgelegt. Später ist es dann ihr Geld- siehe Energikosten! Ich würde z.B. nachfolgende U-Werte festlegen (relativ einfach zu erfüllen: bei Wänden < 0,25; Fenster gesamt (Glas mit Rahmen) 1,3, Dach < 0,20.
  2. Klar dass hier der Generalunternehmer noch nichts sagen will

    Es ist für ihn stets ein Abwägen zwischen guter thermischer Gebäudehülle plus mäßiger Heizungsanlage oder mäßiger Gebäudehülle mit guter Heizanlage. Wenn Sie also Brennwerttechnik oder Wärmepumpe auswählen, so kann er bei Einhaltung der EnEVAbk. bei den U-Werten 2schlechtere" Werte verwenden und der Nachweis klappt trotzdem, deshalb schließe ich mich bei der Empfehlung von Herrn Weber an. Geben Sie nicht nur die Heizanlage vor, sondern auch einzuhaltende U-Werte, denn Sie müssen die Heizrechnungen zahlen!
  3. EnEV

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Bei gerade so eingehaltener EnEVAbk. sind die Heizkosten etwa gleich  -  fast ganz unabhängig davon, wie dei EnEV eingehalten wird. Aber das Wohlfühlen im Haus dürfte besser sein, wenn die EnEV-Anforderungen durch eine gute thermische Hülle erfüllt werden und nicht durch eine bis ins Letzte ausgeknautschte Heizungsanlage.

    Da bei einer guten thermischen Hülle auch die Unterschiede an den Oberflächentemperaturen in der Regel geringer sind, ist die Möglichkeit einer Schimmelgefahr sehr reduziert.

    Dann gibt es keine Vorschrift, die vorschreibt, die EnEV gerade so einzuhalten. Da in Zukunft die Energiepreise weiter erhöht werden dürften, dürfte ggf. eine höhere Anfangsinvestition sich bald bezahlt machen.

    Noch etwas: Zur Überprüfung eines Teils der Qualität der Bauausführung eignet sich die Messung der Luftdichtigkeit. Einige Bauträger drücken sich gerne davor. Vereinbaren Sie deshalb rechtzeitig eine Blower-Door-Messung, aber verlangen Sie, dass das nicht als Bonus bei der Aufstellung des Energienachweises verwendet wird, weil mit dem Bonus die EnEV auch mit einer schlechteren thermische Hülle erfüllt wird.

  4. U-Werte

    Danke vielmals für die Antworten und die Hilfestellung. Werde weiter am Ball bleiben.
    • Name:
    • Michael

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