Hallo alle mitein andere ich bin ...
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Hallo alle mitein andere ich bin ...

Hallo alle mitein andere ich bin Student und mache eine probeklausur durch in der eine Frage steht in der die Lichtraumhöhe in Abhängigkeit zur Fläche steht und ich kann leider nichts damit anfangen hier die Frage:
2 ladengeschäfte a 80 m² sollen geplant werden. es ist zu berücksichtigen, dass die Läden auch zusammengefasst werden können
Wie hoch muss die lichte Raumhöhe sein?
gibt es dazu Tabellen?
ist die Nutzung wichtig?
vielen Dank im Voraus für eure Hilfen!
  1. Lichte Raumhöhe Ladengeschäft

    Hallo Studiosus!
    Sie müssen also von einer Ladenfläche von 160 m² ausgehen!
    Die Lichte Raumhöhe beträgt hier (von OK FFBAbk. bis UKAbk. (evtl. auch abgehängter) Decke mindestens 3,00 m (§ 23 Abs. 2 ArbStättV a.F.)
    Die neue Fassung der ArbStättV macht hierzu leider keine Zahlenangabe für die lichte Höhe.
    Es ist "Wischiwaschi" nur so formuliert:
    "Die lichte Höhe ist in Abhängigkeit
    von der Größe der Grundfläche der
    Räume ausreichend zu bemessen, so
    dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung
    ihrer Gesundheit ihre Arbeit
    verrichten können.
    (Anhang  -  1, Punkt 1.2 Abs. 1) "
    Gehen Sie auf "Nummer Sicher" und gehen Sie bei Ihrer Planung von 3,00 m liRH. aus. Geben Sie als Quelle Ihrem Prof. den o.g. Paragraph an.
    Viel Erfolg!

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