steiles Hanggrundstück - wie darf gebaut werden?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
steiles Hanggrundstück - wie darf gebaut werden?
Da der Architekt auf unsere Fragen nicht reagiert, haben wir mit dem Statiker gesprochen. Er meinte wir sollen den Hang nutzen und quasi ein zweites UGAbk. bauen. Aufgrund des Geländes steht selbst das 2. UG soweit frei, dass dort die ELW Platz findet. Somit könnten wir auf ein DGAbk. verzichten und hätten zwei Vollgeschosse zur Verfügung.
Unsere Frage: Geht sowas? Von der Straße aus wäre quasi nur das EGAbk. zu sehen, wir hätten einen ebenerdigen Eingang, der Zugang zum Garten wäre vom 2. UG auch ebenerdig und die Schlafräume im 1. UG hätten trotzdem genug Licht, da nur die Nordseite des Hauses im Hang steht. Gibt es sowas wie vorgeschriebene Tiefbau-Maße? Wo wären diese im Bebauungsplan zu finden?
Im Internet haben wir sehr wenig darüber gefunden. Nur, dass es sich bei entsprechendem Gelände nicht um UG's handelt, sondern um Vollgeschosse. Lt. Bebauungsplan sind aber nur 1 1/2 Geschosse erlaubt. Gilt das nur ab Einfamilienhaus oder auch darunter?
Unser Architekt hat, obwohl wir das nicht wollten, das Haus einfach 1,5 m tiefer eingezeichnet. Wir müssten zu unserer Haustüre erstmal einige Stufen runter laufen und das wollen wir überhaupt nicht.
Welche Möglichkeiten gäbe es noch?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
-
Architekt wechseln
-
Handwerkskammer
Wenn der Architekt diese Fragen nicht beantworten kann oder will sollte man ihn mal darauf hinweisen wer seine Brötchen bezahlt und mit einem Wechsel drohen. Die zuständige Kammer kann da ggf vermitteln. Auch wenn es gerade passt, der Statiker muss nicht recht haben. Wenn nur anderthalb erlaubt ist, muss man schauen wie weit der Keller im Mittel ggf rausschauen darf.