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BAU-Forum: Architekt / Architektur

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Wird ein Ingenieur planzeichnungsberechtigt durch Mitgliedschaft bei der Bund Deutscher Baumeister (kein Architektenkammer) , oder erst nach Genehmigungsantrag?
  1. Wer in welchem Bundesland Bauvorlgeberechtigt ist

    Foto von wiki

    Wer als "WIKI"nger schreibt, hat hier keine eigene Identität und muss sich damit abfinden, dass seine Beiträge von mir überarbeitet werden ;-) Also nimm es nicht persönlich ... es macht doch Spaß .. belebt das Forum ... lol ..

    dein Uwe

  2. Hinweis an alle WIKINGER

    Wer als "WIKI"nger schreibt, hat hier keine eigene Identität und muss sich damit abfinden, dass seine Beiträge von anderen überarbeitet werden ;-) Wer das persönlich nimmt, hat den Sinn der WIKI-Funktion noch immer nicht verstanden und sollte sich mit eigenem Namen als Forumsberater anmelden, dann bekommt er ein eigenes Passwort und seine Beiträge bleiben unverändert.

    Die Bauvorlageberechtigung ist Länderdsache und wird nach LBOAbk. geregelt. I.d.R. wird die Vorlageberechtigung über die Architekten- und Ingeneiurkammern vergeben. So soll die Qualifikation und die Haftpflichtversicherung der Vorlageberechtigten sicher gestellt werden.


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