Architekten wechseln oer nicht
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architekten wechseln oer nicht

Hallo
Ich gebe mal eine kurze Beschreibung unseres Problem's.
Meine Mutter hat ein Haus wo wir Aufstocken wollen und in 2 getrennte Wohnungen einziehen werden.
Die Berechnung der kosten macht unserer Architekten große Probleme.
Wir wollen 2 Kredite aufnehmen Ich und meine Schwester und dafür brauchen wir eine Baukosten Berechnung die aber laut Bank und Notar eigentlich für alle 3 erstellt werden müsste da die Außenhaut (Dach und Fassade ) dann allen 3 Parteien gehört.
Und die letzte Aussage der Architektin war bringen sie mir die Unterlagen vom Notar wo geschrieben steht wie man sowas genau ausrechnet.
Unsere Frage ist jetzt ob das eine Architektin wissen müsste oder ob das so ein spezieler Fall mit uns ist.
Wir überlegen ob wir nicht die Architekten wechseln da wir noch keinen Vertrag haben und erst knapp 2000 € ausgegeben haben.
Könnten sie uns einige Tipps geben wie wir uns verhalten sollten.
MfG Böhm
  1. Ganz ruhig bleiben ...

    Woher soll die Architektin wissen, wie die Eigentümer untereinander das Eigentum aufteilen und wie die finanzieren.
    Sicher ist eine Kostenermittlung Aufgabe des Architekten. ABER:
    Für die Baumaßnahme.
    Eine Aufteilung dieser Kostenermittlung nach Eigentumsanteilen ist eine Sonderleistung, die eigentlich zu vergüten ist.

    Wenn der Notar und die Bank also große Sprüche reißen, sollten die sich lieber erstmal über die Rechtsverhältnisse informieren.
    Und zwar bevor die Sie kopfscheu machen

    Das die Kollegin keine Lust hat, das noch zigmal zu machen, kann ich verstehen.
    Und daher verstehe ich auch Ihre Bitte, der Notar und die Bank mögen mal sagen, wie sie es gern hätten.
    Das ist keine Zickigkeit, das ist effizientes Arbeiten

    Seien Sie also froh, wenn die Kollegin das nicht gesondert in Rechnung stellt.
    Wenn Sie jetzt wechseln, ist das eine Kündigung. Die Kollegin kann dann auch den entganegenen Gewinn für die noch nicht erbrachten Leistungen geltend machen.
    Das kann teuer werden.

    • ****
  2. Danke für die Antwort Ich muss noch dazu ...

    Danke für die Antwort Ich muss noch dazu sagen das die Architektin genau wusste wie die Aufteilung aussieht das es ja eine Familie ist und wir lang mit ihr drüber gesprochen haben.
    Die Kosten Ermittlung für das Bauvorhaben hat sie ja auch ohne Probleme gemacht.
    Wir hatten nur darum gebeten die ermittelten kosten so aufzuteilen das die Bank damit auch was anfangen kann.
    Und darauf hin hat sie die Kosten durch 2 geteilt und den höheren Dachanteil meiner Schwester aufgetan so das enorme Unterschiede entstanden sind, womit die Bank und der Notar nichts anfangen konnten da es ja auch um die Fassade und das Dach geht und das wiederum uns allen gehört.
    Und diese erneute Berechnung sollen wir ja auch bezahlen nur nützt sie uns reichlich wenig.
    Deswegen auch die Frage ob sie das nicht wissen müsste.
  3. Aufteilung von Baukosten

    vorab Herr Dühlmeyer hat nicht ganz unrecht, aber ...
    1. klar muss die Architektin wissen, dass die Kosten den Eigentumsanteilen entsprechend aufgeteilt werden müssen. Sicherlich war das besprochen, es gibt ja schließlich auch drei Bauherrinnen. Also wusste die Arch. in, was auf diese zukommt, erst recht welches deren Aufgabe bei der Kostenermittlung ist. Effizient würde ich dies nicht nennen Hr. Dühlmeyer, eher dumm. (sorry)
    2. klar muss diese besondere Lstg. (getrennte Kostenermittlung) gezahlt werden. Scheint ja cuh nicht streitig zu sein.
    3. ich lese eine gewisse Unzufriedenheit mit der Arch. in heraus, die Gründe hierfür gibt die Fragestellerin nicht bekannt. Daher? wollen Sie die Arch. in "loswerden" und suchen nun den Grund in der nicht fachgerecht getrennt ermittelten Baukosten und der Kostenverteilung.
    4. nicht allzu selten kommt vor, wie auch Herr Dühlmeyer weiß, dass unsere Kollegen nicht allzu viel von bspw. der Ermittlung der Baukosten verstehen, weshalb immer wieder Unmut der Bauherrenschaft aufkommt, m.E. zurecht. Auch ist es erst einmal keine leichte Aufgabe Kosten nach Kostengruppen zu ermitteln. Eine Kostenschätzung nach Kostenkennwerten ist dagegen ein Leichtes, zumindest für einige Kollegen. Ein "Frischling", den ich hier am Werke vermute (egal ob Mann oder Frau) kann leicht überfordert sein. Dies liegt für mich hier erst einmal nahe, ohne eine Präjudikation anzustreben.
    ... Ergo: wenn Sie nun der Arch. in die (Eigentums-) Verhältnisse offen gelegt haben, als drei Bauherrinnnen in Erscheinung traten und eine separate Kostenermittlung mitgeteilt hatten, durften Sie m.E. davon ausgehen, dass ich Arch. in wissen musste was diese zu tun hatte, eben eine getrennte Kostenermittlung, gem. dem (zukünftigen) Anteil am Wohneigentum. Eine simple Nachfrage (bei Ihnen oder ggf. auch beim Notar) hätte nicht zu der jetzigen Situation geführt.
    Abschließend eine Frage:? wollen Sie die Arch. in "loswerden"? (ggf. wegen anderer Verfehlungen).
  4. Ist es Stockwerkeigentum?

    (oder, in D, WEGAbk.?)
    Die Kostenaufteilung hängt von den Wertquoten ab. Die brauchen vor allem die Eigentümer, denn davon hängt der Wert der Wohnung maßgeblich ab. Die Bank benötigt diese Angaben, um die Finanzierung berechnen zu können, der Notar, weil die Wertquoten ins Grundbuch kommen.
    Da die Bausubstanz erheblich verändert wird, sind die Wertquoten zu überprüfen und ggf. neu festzulegen. Dafür gibt es Richtlinien; im Prinzip sind die Miteigentümer darin aber frei.
    Wenn die Architektin dies nicht machen will oder kann, einen in der Planung von Stockwerkeigentum erfahrenen Kollegen damit beauftragen.
    Die Kostenaufteilung ist dann einfach: Alles, was Gemeingut ist (Dach, Fassade, tragende Wände innen, Zugang, Leitungen bis in die Wohnungen usw.) => Gemeingut, Rest Sondergut.
    Gemeingut ist von allen Eigentümern wertquotenanteilig zu bezahlen und zu unterhalten, Sondergut (z.B. die Küche, Bodenbeläge im Wohnbereich usw.) allein vom zukünftigen Besitzer.
  5. Hallo Ich konnte leider die letzten Tage nicht ...

    Hallo
    Ich konnte leider die letzten Tage nicht online sein.
    Uns geht es nicht darum die Architektin loszuwerden da wir auch noch keinen festen Vertrag mit ihr haben.
    Uns ist nur sehr wichtig dass wir uns auf die Dame verlassen können und nicht alles was sie uns zuschickt doppelt und dreifach prüfen lassen müssen.
    Und mit der letzten Aussage von ihr das wir eine Berechnungsvorlage von der Bank und oder dem Notar besorgen sollten, da sie sonst keine Ahnung hat wie man sowas ausrechnet hat uns dann doch sehr verwundert.
    So wie Sie das schreiben Herr Ralph Kaiser und Herr Jens Paulsen haben wir Ihr das auch erklärt nur konnte sie damit wenig anfangen.
    Wir wohnen in Berlin und suchen halt nur einen guten Architekten, weil wir denken dass unser Bauvorhaben nicht gerade außergewöhnlich ist.
    Leider wohnen Sie Herr Kaiser ein bisschen weit weg sonst hätten wir uns gern an Sie Gewand den das was sie schreiben hört sich schon bei weiten Professioneller als das was wir von unserer Architektin hören.
    Wie würden Sie in unserer Lage weiter vorgehen?
    Wir möchten auch nur vermeiden dass es so weitergeht und wir dann 3 Jahre für das Bauen benötigen oder gegebenenfalls die Doppelte Bausumme aufbringen müssen.
    MfG D. Böhm
  6. Architekt in Belin

    >Wie würden Sie in unserer Lage weiter vorgehen? <
    ... hierzu würde ich etwas mehr Input benötigen u8nd i. Ü. würde ich dies hier nicht öffentlich machen wollen.
    Daher können Sie mir eine E-Mail schicken (mit Input), die ich gerne kurz beantworten würde. Ggf. auch mit Nennung eines Kollegen vor Ort

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN