Schafft eine Wärmepumpe nach der Umstellung auf Ersatz-Kältemittel noch die gleiche Leistung?
BAU-Forum: Nutzung alternativer Energieformen

Schafft eine Wärmepumpe nach der Umstellung auf Ersatz-Kältemittel noch die gleiche Leistung?

Mein Problem:
Ich habe seit 1981 eine monovalente Wasser/Wasser/Wärmepumpe. Seit Dezember 1993 eine Happel WW 18. Im Juli 2005 wurde das Kältemittel (R 502) ausgetauscht und das Ersatzkältemittel R 403 b eingefüllt. In dem Einsatzbericht hat der Kältemeister vermerkt: "Heizwasser Zulauf 46,5 °". Zu diesem Zeitpunkt habe ich mir auch eine Solaranlage mit Schichtspeicher moniteren lassen.
Nun meine Fragen:
Fährt die WP nach der Umstellung auf das Ersatzkältemittel immer noch mit der gleichen "Höchsttemperatur"?
Wenn nein, um wie viele Grade ist dann diese erreichbare Temperatur niedriger?
Ist es möglich im Hinblick auf das Alter der WP (13 Jahre), dass die vom Kältemeister im Einsatzbericht festgehaltene Temperatur "Heizwasser Zulauf 46,5 °" die nur noch höchst mögliche Temperatur war?
Wie hat es sich für die WP ausgewirkt, dass diese an den Solarspeicher wie eine Ölheizung direkt angeschlossen war und nach nur 6 Monaten defekt war?
  • Name:
  • Alfons Hollet
  1. Ersatz R502 mit R 403 B

    Wer hat die Solaranlage angebunden?
    Höchsttemperatur R 502 und Höchsttemperatur R 403B ist nicht gleich, es ändert sich damit die Drucklage, dadurch reduziert sich dann die Leistung um 5 bis 6 °C.
    Es besteht die Möglichkeit dass die hohe Puffertemperatur bei Solarbetrieb den Hochdruckwächter auslöst. Passiert das nicht, könnte ein Leck vorliegen, oder der HT Wächter wurde zerstört bei einer zu hohen Drucklage
  2. Ich trau mir es gar nicht sagen!

    Die Solaranlage hat eine Installationsfirma montiert, die sogar weitläufig mit meiner Frau verwandt ist!
    Das Ganze lief so:
    Ursprünglich hatte ich für die Warmwasserbereitung einen Kessel mit Heizspirale (Nachtstrom) und für die Fußbodenheizung eine monovalente Wasser/Wasser-Wärmepumpe.
    Ich hatte vor, den Warmwasserheizkessel (schon ca. 25 Jahre alt) gegen eine Solaranlage auszutauschen.
    Im Sommer 2005 ließ ich mich dann von diesem Heizungsbauer, der mir ein Angebot über eine Solaranlage machte, überreden, dass meine Wärmepumpe auch an diese Solaranlage angeschlossen wird, damit diese nicht mehr so oft "taktet".
    So wurden dann auf meinem Dach die Solarkollektoren installiert und im Keller ein Schichtenspeicher aufgestellt. Die Wärmepumpe wurde von der Fußbodenheizung getrennt und direkt an den Schichtenspeicher mit Sphärentauscher von TISUN angeschlossen. Ebenso ist die Fußbodenheizung jetzt an den Schichtenspeicher angeschlossen und wird durch einen Mischer gesteuert.
    Soweit, so gut; ich war auch ganz stolz, was Gutes für die Umwelt getan zu haben!
    Aber nur 6 Monate: In der Nacht zum 24.12.2005 (!) ist meine Heizungsanlage ausgefallen: ich hatte kein warmes Wasser mehr und die Heizung war kalt. Meine Wärmepumpe hatte ihren Geist aufgegeben und die Sonne kannst du im Dezember vergessen.
    Jetzt streite ich mich mit dem Installateur herum. Er behauptet, alles richtig gemacht zu haben: Er habe eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung installiert und habe die Wärmepumpe mit eingebunden, mit der Folge, dass diese nicht mehr nur die Fußbodenheizung, sondern auch die Warmwasserbereitung bedient.
    Ich meine, dass er eine Solaranlage zur solaren Heizungsunterstützung installiert hat (ohne es zu wissen); aber: die Kollektorfläche und auch der Speicher sind falsch dimensioniert, nämlich jeweils zu klein. Das hatte zur logischen Folge, dass sich die Wärmepumpe tot lief.
    Jetzt hat ein Gutachter vor dem Landgericht gemeint, dass das alles so richtig gemacht worden sei! Meine Klage wurde jetzt in der 1. Instanz abgewiesen. Lediglich ca. 500,- € wurden mir zugesprochen, weil der Installateur sogar noch den Speicher so zur Wand gedreht hatte, dass er erst gedreht werden musste, damit ein elektrischer Heizstab eingebaut werden konnte.
    Im Prozess hat der Meister sogar zugegeben, dass er keine Ahnung von Wärmepumpen hat.
    Der Sachverständige attestierte, dass die Anlage deshalb Sinn macht, weil hier eine Heizungsunterstützende Anlage eingebaut wurde, die primär dazu dient, das Brauchwasser zu erwärmen. So gesehen, reicht auch die Solarfläche auf dem Dach und die Speichergröße aus.
    Ich meine, dass eine Einbindung hätte erst dann erfolgen dürfen, wenn er mich über die Funktionsweise der Anlage aufgeklärt hat. eine solche Aufklärung und dann auch eine Einweisung in die Bedienung der Anlage ist nicht erfolgt. Auch deshalb, weil der Chef der Firma zugegebener Maßen keine Ahnung von Wärmepumpen hat.
    Ich meine sogar, dass der Sachverständige keine Ahnung davon hat, was bei mir im Keller montiert ist. Auf meine Frage im letzten Termin wegen des Ersatzkühlmittels hat er sich nur in Allgemeinplätze geflüchtet. Ich habe den Sachverständigen zwar wegen Unfähigkeit abgelehnt, der Richter sagt aber in seinem Urteil, dass der Sachverständige mit seinen Ausführungen voll überzeugt hat.
    Ich hatte direkt nach dem Urteil den Glauben an die Gerichtigkeit verloren; jetzt bin ich so wütend, dass ich es gar nicht ausdrücken möchte!
    Ich heize jetzt in der Zeit, wo ich keine Sonne habe, mit dem Heizstab (seit Nov. 2006) sogar mit zwei Heizstäben, weil ich sonst im Winter erforen wäre.
  3. Ist bei der Installation einer Solaranlage ein Abnahmeprotokoll vorgeschrieben?

    Ich habe im Juli 2005 eine Solaranlage installieren lassen.
    Nach der Inbetriebnahme habe ich den Installateur nicht mehr gesehen (bzw. er hat sich nicht mehr sehen lassen).
    Jetzt sagte mir einer, dass der Installateur doch damals ein Abnahmeprotokoll hätte machen müssen, bei dem ich und er hätten unterzeichnen müssen. Er weiß allerdings nicht, wo und wie das vorgeschrieben ist.
    Wer kann mir die Fundstelle und/oder eine Musterprotokoll geben. Ich meine, dass ich Ansprüche gegen den Installateur deswegen habe und will diese vor Gericht mit dem nicht geschriebenem Protokoll beweisen!

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