Noch möglich Grenzbebauung ermitteln
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Noch möglich Grenzbebauung ermitteln
hätte mal 2 Fragen:
Frage 1: Von meiner Gemeindeverwaltung (Bayern) erhielt ich die Information, dass bei Grenzbebauung die Gebäudelänge < 9,00 m und die Summe aller Grenzbebauungen < 15 m sein muss.
Meine Doppelgarage ist direkt an die Doppelgarage meines Nachbarn angebaut. Die Länge der Außenwand beträgt 8,5 m. Das Satteldach steht über und bietet noch eine kleine überdachte Abstellfläche.
Verstehe ich das richtig, dass der Dachüberstand in die Gebäudelänge nicht eingerechnet wird (?) und ich somit (15-8,5) noch 6,5 m Gebäudelänge errichten darf?
Frage 2: Auf beiliegendem Bild habe ich mal skizziert was ich vor habe (roter Kasten ist mein Grundstück; die schwarzen Kästen meine Nachbarn). Ein kleines Gebäude (3 x 4 Meter) will ich in der Grundstücksecke (blauer Kasten) errichten. Sehe ich das richtig, dass ich beim Thema Grenzbebauung 7 Meter berücksichtigen muss? (3 Meter beim einem Nachbar und 4 Meter beim anderen Nachbar).
Freue mich auf eure Antworten.
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halb richtig
Art 7 Abs 7 BayBoAbk. betrifft privigierte Gebäude, die ohne eigene Abstandsflächen und in Abstandsflächen anderer Gebäude errichtet werden dürfen. Die an der Grundstücksgrenze errichtete "Doppelgarage" zählt hier meiner Meinung nach nicht dazu.Anders sieht es mit dem Dachüberstand aus. Es wird in Art 7 Abs 7 ausdrücklich auf die Gesamtlänge und nicht die Wandlänge abgestellt.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, würde eine Bauvoranfrage bei der unteren Bauaufsicht helfen.
Frage 2 ist zutrefend beantwortet.
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Art. 7 Abs. 7 BayBO?
Servus,ich vermute du hast dich vertippt und meinst Art. 6 Abs. 7 BayBoAbk.. VG
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bin heute schon mehrfach gescheitert
Ja klar Art 6